Was ist der Basiszinssatz?

Basiszinssatz

Wie wird der Basiszinssatz festgelegt und Wozu dient Er?

Seit Januar 2002 wird der Basiszinssatz in Deutschland jährlich zweimal neu berechnet und amtlich veröffentlicht. Grundlage für die Berechnung ist der entsprechende Leitzins der Europäischen Zentralbank. In Deutschland ist er der einzig amtliche Marktzins und ist damit maßgeblich für die Regelung von Geldgeschäften bedeutend. In unserem Beitrag möchten wir Ihnen erklären, worum es sich beim Basiszinssatz handelt, wie dieser berechnet wird und welche Rolle er für die Verzugszinsen spielt.

Inhaltsverzeichnis

Wie wird der Basiszinssatz festgelegt und Wozu dient Er?
Was ist der Basiszinssatz?
Wie wird der Basiszinssatz festgelegt?
Wer legt den Basiszinssatz fest?
Wie hoch ist der aktuelle Basiszinssatz und Wo kann Ich diesen einsehen?
Wozu dient der Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz und Verzugszinsen
Beispiele zur Berechnung von Verzugszinsen
abilita.de das rechnet sich.
FAQ

Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz ist ein variabler Zinssatz, der von Zentralbanken, wie der Europäischen Zentralbank (EZB), festgelegt wird. Der Basiszins beschreibt dabei den Zinssatz, der für Transaktionen zwischen den nationalen Geschäftsbanken und der EZB erhoben wird. In Deutschland wird der Basiszinssatz zweimal jährlich nach den Vorgaben der Europäischen Zentralbank neu berechnet und veröffentlicht (01.01. und 01.07.). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt anhand des Basiszinssatzes die rechtliche Grundlage für Verzugszinsen. Damit ist er vor allem für die Vermeidung von Zahlungsverzug oder Zahlungsausfällen wichtig.

Wie wird der Basiszinssatz festgelegt?

Mit dem Beginn der Europäischen Währungsunion ging die Rechtsmacht der Bundesbank zur Festlegung der Leitzinsen an die Europäische Zentralbank über. Auf Grundlage des Leitzinses der EZB berechnet die Deutsche Bundesbank zweimal jährlich den Basiszinssatz für Deutschland neu und macht diesen amtlich bekannt. Die Bezugsgröße für den Basiszinssatz ist dabei die sogenannte Hauptrefinanzierungsoperation der EZB. Diese regelt die Höhe der Zinsen für Geldtransaktionen zwischen den nationalen Geschäftsbanken und der EZB. Die Hauptfinanzierungsoperation findet dabei wöchentlich statt, und zur Berechnung des Basiszinssatzes wird der jeweilige Wert vor dem ersten Kalendertag des neuen Berechnungszeitraums herangezogen.

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Wer legt den Basiszinssatz fest?

Bis zum Bestehen der Europäischen Währungsunion galt der von der Deutschen Bundesbank festgelegte Diskontsatz als amtlicher Zinssatz in Deutschland. Mit dem sogenannten Diskontsatz-Überleitungsgesetz wurde die Grundlage zum Übergang auf den Basiszinssatz ermöglicht. Seit dem 01. Januar 2002 findet die Neuberechnung des Basiszinssatzes zweimal jährlich durch die Deutsche Bundesbank statt. Diese richtet sich dabei maßgeblich nach den Vorgaben der Europäischen Zentralbank. Der neu berechnete Basiszinssatz wird anschließend umgehend von der Deutschen Bundesbank amtlich veröffentlicht.

Wie hoch ist der aktuelle Basiszinssatz und wo kann ich diesen einsehen?

Wie hoch ist der aktuelle Basiszinssatz und wo kann ich diesen einsehen?

Der Basiszinssatz wurde nach den Vorgaben des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes im September 2001 zum ersten Mal festgelegt. Mit 3,62 % befand sich der damalige Satz deutlich über dem aktuellen Stand. Seit dem 01. Januar 2013 ist der Basiszinssatz negativ und liegt aktuell bei einem Wert von -0,88 % (Stand zum 01. Januar 2021). Die letzte Nachberechnung und eventuelle Anpassung des Basiszinssatzes durch die Deutsche Bundesbank erfolgte zum 01. Januar 2021. Der Basiszins bleibt jedoch weiterhin unverändert.

Unmittelbar nach dessen Neuberechnung wird der Basiszinssatz amtlich veröffentlicht.Die Veröffentlichung des neu berechneten Wertes erfolgt gemäß § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch die Deutsche Bundesbank im sogenannten Bundesanzeiger.

§ 288 BGB, Abs. 1

Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

§ 288 BGB, Abs. 2

Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkten im Bundesanzeiger bekannt.

Der Bundesanzeiger dient als zentrale Plattform für amtliche Bekanntmachungen und Verkündungen sowie für rechtliche relevante Unternehmensnachrichten. Der amtliche Teil des Bundesanzeigers beinhaltet die elektronische Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen des Bundes. Den Bundesanzeiger können Sie online unter www.bundesanzeiger.de aufrufen.

Wozu dient der Basiszinssatz?

Wozu dient der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz gilt als einzig amtlicher Marktzins in Deutschland. Er ist in § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und verändert sich je nach Berechnung halbjährlich. Der Basiszinssatz ist damit variabel und dient der Bewertung von Kapitalgeschäften. Damit bildet er insbesondere die Grundlage zur Berechnung von Verzugszinsen und dient zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

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Der Basiszinssatz und Verzugszinsen

Gerät ein Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, sind Sie als Gläubiger berechtigt, für den Zeitraum des Zahlungsverzugs Zinsen für die geschuldete Geldsumme zu verlangen. Die gesetzliche Zahlungsfrist beträgt in Deutschland 30 Tage. Befindet sich ein Schuldner außerhalb dieses Zeitraums, so ist er im Zahlungsverzug. Die Berechnung von Verzugszinsen ist in Deutschland gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Wert des aktuell gültigen Basiszinssatzes. Das entsprechende Gesetz finden Sie unter § 288 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Absatz 1 und 2 des Gesetzes bestimmen dabei die jeweils zu berechnende Höhe der Verzugszinsen.

§ 288 BGB, Abs. 1

Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

§ 288 BGB, Abs. 2

Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Für Privatpersonen liegt der Verzugszinssatz somit bei 5 % über dem Basiszinssatz. Handelt es sich um eine Geldschuld zwischen Unternehmen, so liegt der Verzugszinssatz gemäß Absatz 2 des Gesetzes bei 9 % über dem aktuellen Basiszinssatz des jeweiligen Halbjahres. Ändert sich also der Basiszinssatz, verändert sich auch die Höhe der Verzugszinsen. Als Gläubiger müssen Sie damit unterscheiden, ob es sich bei Ihrem Schuldner um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt.

Beispiele zur Berechnung von Verzugszinsen

Durch die klare gesetzlichen Regelung aus § 288 BGB lässt sich der Verzugszinssatz einfach berechnen. Dabei gilt es zu Unterscheiden, ob ein Verbraucher (eine Privatperson) beteiligt ist oder ob es sich um ein Geschäft zwischen zwei Unternehmen handelt.

Geschäfte bei denen ein Verbraucher ist beteiligt

Ist ein Verbraucher beteiligt, so liegt der Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB Abs. 1 bei 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

Aktueller Basiszinssatz + 5 % = Verzugszinssatz (- 0,88 % + 5 % = 4,12 %)

Der Verzugszinssatz beträgt somit aktuell 4,12 % für Geschäfte, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Geschäfte zwischen Unternehmen

Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, liegt der Verzugszinssatz 9 % über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB Abs. 2). Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

Aktueller Basiszinssatz + 9 % = Verzugszinssatz (- 0,88 % + 9 % = 8,12 %)

Handelt es sich somit um ein Rechtsgeschäft zwischen Unternehmen, beträgt der aktuelle Verzugszinssatz 8,12 %. Dabei gilt es zu beachten, dass diese Regelung nur gültig für Geschäfte zwischen Unternehmen ist, die ab dem 29.07.2014 abgeschlossen wurden. Handelt es sich um ein Schuldverhältnis, das vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurde und bis zum 30. Juni 2016 fällig war, liegt der Verzugssatz 8 % über dem Basiszinssatz.

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FAQ

Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz ist der einzig amtliche Marktzins in Deutschland. Er ist maßgebend zur Berechnung der Höhe von Verzugszinsen bei Rechtsgeschäften und dient damit zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

Wie hoch ist der aktuelle Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz wird seit dem 01. September halbjährlich neu berechnet und amtlich bekannt gemacht. Der aktuelle Basiszinssatz wurde zuletzt am 01. Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und beträgt -0,88 Prozentpunkte.

Wer bestimmt den aktuellen Basiszinssatz?

Seit dem Beginn der Europäischen Währungsunion richtet sich die Berechnung des Basiszinssatzes nach der Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank. Die Berechnung erfolgt durch die Deutsche Bundesbank zum 01. Januar und zum 01. Juli des jeweiligen Jahres.

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