Bankeinzug

Der Bankeinzug (Lastschrift) ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem der Zahlungsempfänger der Bank des Zahlungspflichtigen den Auftrag erteilt, von dessen Konto einen bestimmten Betrag abzubuchen und diesen seinem eigenen Konto gutzuschreiben. Dabei legt der Zahlungsempfänger die Höhe des Betrages fest. Die Einzugsermächtigung ist das übliche Lastschriftverfahren für Privatkunden. Hier erlaubt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger direkt, einen bestimmten Betrag einzuziehen. Ein Widerspruch ist innerhalb sechs oder acht Wochen möglich. Die Widerspruchsregelung bedeutet für Unternehmen, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht unbedingt ein Garant für die Zahlungssicherheit darstellt – anders als beim Abbuchungsverfahren Beim Abbuchungsauftrag erteilt der Zahlungspflichtige seiner Bank vorab den Auftrag, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers in vorher festgelegter Höhe einzulösen. Nach erfolgter Belastung ist ein Widerspruch in der Regel nicht möglich.