CHARGEBACK

Der Begriff Chargeback stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Ausgleich“ oder „Ausgleichsbuchung“. Die Geldinstitute haben das so genannte Chargeback-Verfahren eingeführt, um Kreditkarteninhaber vor Missbrauch zu schützen. Chargeback meint die Rückbuchung/Stornierung der Buchung durch den Kreditkarteninhaber/Kontoinhaber.


Sollte Kreditkarteninhaber/Kontoinhaber der Meinung sein, dass ein Betrag unzulässig von seiner Kreditkarte abgebucht worden ist, dann kann er innerhalb einer bestimmten Frist der Abbuchung widersprechen und sich sein Geld zurückholen, wobei der Händler die Gebühren bezahlt, die beim Chargeback entstehen. Diese Gebühr nennt man auch Chargeback-Gebühr.


Die kreditkartenausgebende Bank setzt sich dann mit dem Händler in Verbindung, um den Fall zu untersuchen. In diesem Prozess hat der Händler die Beweislast. Kann er nicht die Rechtmäßigkeit der Transaktion beweisen, werden die Kosten der Ware oder der Dienstleistung vom Händler eingezogen.
Auch wenn der Klärungsprozess für den Händler erfolgreich verläuft, ist das nicht immer die Garantie dafür, dass die Bank das Geld beim Kunden zurückholen kann, z.B. wenn dieser nicht mehr auffindbar ist.