ELEKTRONISCHES MANDAT

Ein elektronisches Mandat bezieht sich auf das SEPA-Lastschriftverfahren, das einem Kreditinstitut die Anweisung gibt, Zahlungsaufträge vom Konto des Zahlungspflichtigen, dem Debitor, einzuziehen. Es berechtigt den Zahlungsempfänger, den Kreditor, die Lastschriftaufträge bei der Bank des Zahlungspflichtigen einzulösen. Das Elektronische Mandat kann vom Debitor schriftlich per Formular, elektronisch mit sicherer Unterschrift oder telekommunikativ per E-Mail oder Fax unter Einhaltung der Schriftform an den Kreditor übermittelt werden.


Das Elektronische Mandat ist ebenso gültig wie papierhafte Mandate, da es als elektronisches Dokument erstellt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben wird. Diese elektronische Unterschrift ist dem Unterzeichner zugeordnet und kann so durch die Bank des Lastschriften-Einreichers identifiziert werden. Genau wie das papierhafte Mandat muss das elektronische SEPA-Lastschriftmandat in der Landessprache des Zahlungspflichtigen ausgestellt sein. Die Bank des Kreditors, der die Lastschrift einreicht, entscheidet über die Zulässigkeit Elektronischer Mandate. Im Streitfall ist stets der Kreditor in der Pflicht, die Rechtmäßigkeit seiner Lastschriftforderung bzw. seines Lastschrifteinzugs zu beweisen.