FORDERUNGSVERKAUF

Beim Forderungsverkauf handelt es sich um den Verkauf einer offenen Forderung gegen sofortige Zahlung des Kaufpreises. Die Forderung wird dabei an einen neuen Gläubiger übertragen, basierend auf einem entsprechenden Kaufvertrag. Der Forderungsverkauf ist durch die Abtretung der Forderung erfüllt. Der Forderungsverkäufer haftet dabei für die Berechtigung der Forderung, nicht für deren Eintreibbarkeit. Mit dem Verkauf geht daher in der Regel auch das Ausfallrisiko auf den neuen Gläubiger über.


Oft werden Forderungen als sogenannte NPL-Pakete (Non Performing Loan) verkauft. Es handelt sich hierbei um unsichere – auch notleidende – Forderungen genannt, sowie Forderungen mit langfristigen Zahlungszielen. Beim Verkauf geht dem neuen Gläubiger die Forderungssumme abzüglich eines Abschlags zu. Hierdurch verbessert sich die Liquidität des bisherigen Gläubigers. Zudem verbessert er seine Bilanz, da nicht mehr auf die künftige Zahlung des Schuldners gewartet werden muss. Dieser Forderungskauf wird hauptsächlich von Inkassounternehmen durchgeführt.


Das Factoring ist eine weitere Form des Forderungsverkaufs. Hier werden kurz- und mittelfristige Forderungen an darauf spezialisierte Unternehmen (sogenannte Factoring-Gesellschaften) verkauft. Diese übernehmen die Verwaltung der Forderung sowie das Ausfallrisiko. Hierzu zählen auch Fakturierung, Buchführung, Inkasso und das Mahnwesen. Beim Factoring findet der Verkauf der Forderung in der Regel direkt bei der Rechnungsstellung statt. Der verkaufende Gläubiger hat dadurch den Vorteil, direkt Liquidität zu generieren und das Zahlungsausfallrisiko an die Factoring-Gesellschaft weiterzugeben.