INKASSO

Mit Inkasso (oder auch Mahnverfahren) wird das geschäftsmäßige Einziehen fremder Forderungen beschrieben, die zahlungsgestört oder notleidend sind. Das Inkasso kann immer dann zum Einsatz kommen, wenn ein Schuldner einer Forderung durch den Gläubiger nicht nachkommt. In diesem Fall schaltet der Gläubiger ein Inkassounternehmen hinzu, das mit dem Einzug der Forderung beauftragt wird.