INSOLVENZVERFAHREN

Das Insolvenzverfahren dient im Falle einer akuten oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit sowie der Überschuldung eines Schuldners die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen bzw. das insolvente Unternehmen abzuwickeln, so dass wenigstens ein Teil der Schulden beglichen werden kann. Von der Insolvenz eines Unternehmens ist die Privatinsolvenz zu unterschieden. Überschuldete Privatleute können durch die Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung erreichen.