RÜCKBELASTUNG

Ein Vorgang, bei dem der Kartenherausgeber (Issuer) eine Transaktion ganz oder teilweise zurückfordert. Die Rückbelastung tritt dann ein, wenn ein Karteninhaber bestreitet, eine Kartentransaktion getätigt zu haben. Statt Rückbelastung wird auch oft der Begriff Chargeback verwendet.


Mit der Rückbelastung kann der Kreditkarteninhaber Buchungen stornieren lassen. Der stornierte Betrag wird dann wieder seinem Konto gutgeschrieben. Dies geht nicht zu Lasten des Kreditkarteninhabers.

Sollte dieser der Meinung sein, dass ein Betrag unzulässig von seinem Kreditkartenkonto abgebucht worden ist, dann kann er innerhalb einer bestimmten Frist der Abbuchung widersprechen und sich sein Geld zurückholen. Die Gebühren, die durch die Rückbelastung entstehen, sind dabei vom Händler zu tragen. Die kreditkartenausgebende Bank setzt sich dann mit dem Händler in Verbindung, um den Fall zu untersuchen. In diesem Prozess hat der Händler die Beweislast. Kann er nicht die Rechtmäßigkeit der Transaktion beweisen, werden die Kosten der Ware oder der Dienstleistung vom Händler eingezogen.

Aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwandes stellen Banken zudem eine so genannte Rückbuchungs-Gebühr (Chargeback-Gebühr) in Rechnung, die bis zu 60 EUR je Fall betragen können. Kann der Händler allerdings beweisen, dass die umstrittene Transaktion legitim ist, wird keine Erstattung des Kaufbetrages verlangt. Dennoch werden aber Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.