SEPA-LASTSCHRIFTVERFAHREN

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und bezeichnet einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. Das SEPA-Lastschriftverfahren wurde im Jahr 2009 eingeführt, im Februar 2014 wurde das Verfahren final eingeführt.


Bei der SEPA-Lastschrift werden die SEPA-Standards (also die IBAN zur Identifizierung der Konten von Zahlungsempfänger und -sender sowie die BIC zur Kennzeichnung des Zahlungsdienstleisters) verwendet.
Mit der Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens wurde die Zahlungsabwicklung in Europa harmonisiert und vereinfacht. Die SEPA-Lastschrift unterscheidet zwei Produkte. Zum einen gibt es die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) und zum anderen die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit).


Die SEPA-Firmenlastschrift ist auf den Verkehr mit Geschäftskunden begrenzt und berücksichtig die Bedürfnisse eines B2B-Verhältnisses. In Summe nehmen aktuell 34 Mitgliedsstaaten am SEPA-Lastschriftverfahren teil. Somit können über 500 Millionen Bürger das System nutzen.


Mit der finalen Umstellung wird die Bankleitzahl und Kontonummer in der alten Form nicht mehr akzeptiert. In der SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift werden grundsätzlich die IBAN und die BIC aufgenommen. Diese identifiziert den Schuldner oder Zahlungsempfänger. Im Gegensatz zum alten Lastschriftverfahren kann ein Fälligkeitsdatum zugewiesen werden.


Des Weiteren haben Kontoinhaber einen achtwöchigen Erstattungsanspruch, bei dem keine Angabe von Gründen gegeben werden muss. Zudem wurde die Sicherheit des SEPA-Lastschriftverfahrens im Gegensatz zum alten Lastschriftverfahren erhöht. So muss der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger zunächst ein Mandat erteilen. Hierbei handelt es sich um das SEPA-Lastschriftmandant. Dieses kann sowohl schriftlich mit Unterschrift oder als E-Mandat über Online-Banking-Anwendungen erteilt werden. Ohne das Lastschriftmandat kann die Lastschrift nicht eingelöst werden.


Zusätzlich muss bei einer SEPA-Lastschrift eine Mandatsreferenz angegeben werden. Das Mandat ist eine eindeutige Referenzierung auf die jeweilige Lastschrift. Sie besteht aus der Gläubiger-Identifikationsnummer und der Mandatsreferenz. Beide Referenzzahlen können aus bis zu 35 Stellen bestehen.


Die Umstellung auf das einheitliche SEPA-Lastschriftverfahren hat auch für Online-Shop-Betreiber Auswirkungen. So müssen diese neben verschiedenen technischen Umstellungen am Shop selbst die Kontodaten der Bestandskunden konvertieren, denn mit der alten Bankleitzahl und Kontonummer können die Konten der Kunden nicht mehr belastet werden.


Neben der Konvertierung in das SEPA-Lastschriftverfahren müssen auch Änderungen am Shop berücksichtigt werden. Hierzu zählt etwa der Checkout-Prozess. In die Felder, in die der Kunde früher noch seine Bankleitzahl und seine Kontonummer eingetragen hat, müssen an das SEPA-Lastschriftverfahren angepasst werden. Auch die Schnittstelle zum Payment-Service-Provider muss gegebenenfalls aktualisiert und eine Mandatsverwaltung eingeführt werden.


Wichtig: Einzugsermächtigungen aus der Zeit vor der SEPA-Lastschrift behalten ihre Gültigkeit, müssen nur in das neue einheitliche Design konvertiert werden.