TRANSAKTIONSKOSTEN

Als Transaktionskosten werden Gebühren für einen Vorgang bezeichnet. Solche Vorgänge können beispielsweise die Übertragung von Verfügungsrechten an Gütern und Dienstleistungen in Austauschbeziehungen zwischen mindestens zwei Vertragspartnern sein.


Man unterscheidet zwischen Ex-ante-Kosten (vor Zustandekommen des Vertrags, etwa Informations-, Verhandlungs-, Vertragskosten) und Ex-post-Kosten (nach Zustandekommen des Vertrags, etwa für Kontrolle, Durchsetzung und nachträgliche Vertragsanpassungen).


Ein Payment Service Provider erhebt für jede Transaktion eine Gebühr. Meist liegt die Höhe der Kosten pro Transaktion zwischen 0,09 EUR und 1,00 EUR. Wenn der Payment Service Provider zusätzlich zum Payment-Service noch einen Kreditkartenakzeptanzvertrag anbietet, erhebt er hierfür zumeist noch ein Disagio.