Die Verification of Payee (VoP), im Deutschen als IBAN-Name-Check oder Empfängerüberprüfung bezeichnet, ist eine verpflichtende Sicherheitsfunktion im europäischen Zahlungsverkehr.
Die VoP wurde durch eine EU-Verordnung eingeführt und ist ab dem 9. Oktober 2025 für Banken und Sparkassen im gesamten SEPA-Raum bei der Durchführung von Überweisungen obligatorisch.
Funktion und Ziel
Das Hauptziel der VoP ist die Betrugsprävention und die Reduzierung von Fehlüberweisungen. Kriminelle nutzen oft den sogenannten Authorized Push Payment Fraud, indem sie Rechnungen fälschen und dabei nur die IBAN ändern. Da der Name des Empfängers (der beim Zahler hinterlegt ist) korrekt bleibt, wurde der Betrug bislang oft nicht erkannt.
Die VoP schließt diese Lücke, indem sie automatisch prüft:
- Ob der vom Zahler eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt.
- Die Prüfung erfolgt in Echtzeit (innerhalb weniger Sekunden), bevor der Zahlungsauftrag freigegeben wird.
Ablauf und Haftung
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Zahler von seiner Bank meist in Form eines Ampelsystems zurückgemeldet:
| Ergebnis | Bedeutung | Haftung (bei Fehlleitung) |
|---|---|---|
| Grün (Match) | Name und IBAN stimmen überein. | Haftung liegt bei der Bank. |
| Gelb (Close-Match) | Geringfügige Abweichungen (z. B. Tippfehler, Umlaute oder Rechtsformzusätze). | Haftung liegt beim Zahler. |
| Rot (No Match) | Name und IBAN stimmen nicht überein. |
Haftung liegt beim Zahler.
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Wichtig: Die Bank stoppt eine Überweisung bei einer Warnung (Gelb oder Rot) nicht automatisch. Der Zahler kann die Zahlung trotz des Hinweises auf eigenes Risiko freigeben und trägt in diesem Fall bei einer Fehlleitung das volle Haftungsrisiko.