LASTSCHRIFT – ELV

Die Lastschrift oder auch Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) ist ein Zahlungsverfahren, bei dem der Zahlungspflichtige (der Schuldner) dem Zahlungsempfänger (dem Gläubiger) eine Ermächtigung erteilt, einen bestimmten Geldbetrag von seinem Konto abzubuchen. Diese Abbuchung erfolgt durch Vermittlung eines Zahlungsdienstleisters (also beispielsweise einer Bank). Die Lastschriftverfahren finden Verwendung im bargeldlosen Zahlungsverkehr sowie im Online-Handel. Im Februar 2014 wurde ein optimiertes Verfahren als SEPA-Lastschrift final eingeführt. Dieses ermöglicht es, das Lastschriftverfahren international im SEPA-Raum durchzuführen.


Um beispielsweise im Online-Handel eine Zahlung mittels Bankeinzug durchzuführen, wählt der Kunde zunächst die Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ oder „Einzugsermächtigung“ und gibt anschließend seine Kontodaten ein. Diese Kontodaten werden dann vom Online-Händler genutzt, um bei seiner Bank den Einzug des vorher festgelegten Betrags in Auftrag zu geben. Die Händlerbank wiederum meldet den Einzug des Betrages bei der Kundenbank an – woraufhin die Kundenbank die entsprechende Gutschrift veranlasst.


Kreditinstitute können die Korrektheit einer Lastschrift nicht prüfen. Demnach wird die Lastschriftrückgabe oder die Rücklastschrift durch das Kreditinstitut angeboten. Die Lastschriftrückgabe kann unterschiedliche Gründe haben, wie etwa ein nicht gedecktes oder ein aufgelöstes Konto des Zahlungspflichtigen. Bei der Rücklastschrift erhebt der Zahlungspflichtige Einspruch und fordert das Geld aktiv zurück. Dies kann mehrere Gründe haben: So hat der Zahlungspflichtige etwa ein Produkt bestellt, welches nicht oder fehlerhaft geliefert wurde. Ist dies der Fall, so behält er sein Geld ein.