RATENZAHLUNG | KAUF AUF RATEN

Bei einer Ratenzahlung handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Verbraucher und Unternehmer, bei der der fällige Betrag nicht sofort in einer Summe, sondern durch eine Teilzahlung in mindestens zwei Zahlungsraten beglichen wird. Generell wird hierbei die Gesamtsumme des Kaufpreises in kleinere Teilbeträge aufgeteilt.


In diesem Fall wird vom einen allgemeinen Kaufvertrag abgewichen. Dabei erkennt der Schuldner die Forderung in voller Höhe an. Der Kaufpreis wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig. Die Rate muss in gleicher Höhe regelmäßig an den Verkäufer abgetreten werden. Gesetzlich wird von Teilzahlung statt Ratenzahlung gesprochen.


Beim Ratenkauf lassen sich Dinge erwerben und sind sofort nutzbar, obwohl sie noch nicht vollständig bezahlt sind. Eine Ratenzahlung macht vor allem bei wichtigen Neuanschaffungen Sinn, für die die finanziellen Mittel nicht in Gänze ausreichen. Händler und Online-Shops können durch den Ratenkauf wesentlich größere Warenkörbe generieren.


Ein Nachteil der Zahlungsart Ratenkauf ist hingegen die Überschätzung der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse der Käufer und die Verführung, trotz schlechter finanzieller Lage unnötige Käufe durchzuführen.


Der Kaufvertragsabschluss hat in schriftlicher Form zu erfolgen und muss die Risiken aufführen, die der Kauf auf Raten mit sich bringt. Ferner müssen Bar- und Teilzahlungspreis gegenübergestellt werden. Der Barzahlungspreis enthält die komplette Summe, wenn sofort gezahlt werden würde. Der Teilzahlungspreis wiederum enthält alle zu zahlenden Raten, Kosten, Bearbeitungsgebühren und die Zinsen. Außerdem sind die Fälligkeiten und Anzahl der Raten sowie der effektive Jahreszins im Kaufvertrag vereinbart.


Im Rahmen von Inkassoverfahren werden oftmals Ratenzahlungsmöglichkeiten angeboten, um den Schuldnern die Zahlung zu erleichtern und sicherzustellen, dass der Gläubiger in kleinen Schritten sicher an sein Geld kommt. Meist werden die Teilzahlungen zunächst auf die entstandenen Bearbeitungskosten verrechnet. Anschließend werden die Zinsen bedient, zum Schluss die Hauptforderung.