ZAHLUNGSAUSFALL

Ein Zahlungsausfall liegt dann vor, wenn eine Forderung aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht einzutreiben ist. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine Leistungsstörung, da der Schuldner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann oder nicht nachkommen will. Man spricht hier auch vom so genannten Schuldnerverzug, da – der Name sagt es bereits – der Schuldner mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug gerät.