Verläuft die Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Schuldner fruchtlos oder ist das Ergebnis der Bonitätsauskunft negativ, übernehmen wir die titulierte Forderung in die Langzeitüberwachung. Denn bei der Geltendmachung von Forderungen zahlt sich ein langer Atem aus.
Da titulierte Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren, behalten wir mit unseren Langzeitüberwachungsmaßnahmen die Vermögensverhältnisse des Schuldners konsequent und langfristig im Blick.
Unter konsequenter Nutzung intelligenter, automatisierter Überwachungsprozesse haben wir die aktuelle Vermögenssituation Ihres Schuldners jederzeit unter Kontrolle und leiten zum passenden Zeitpunkt zielgerichtete Maßnahmen ein. So können ursprünglich als uneinbringlich geltende Forderungen oftmals doch noch erfolgreich realisiert werden.