Zahlungsausfälle vermeiden & Liquidität sichern

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Das zeichnet unsere Inkasso-Lösungen aus

Individuelle und branchenspezifische Lösungen

Angepasst auf Ihre ganz speziellen Bedürfnisse

Einfache Beauftragung und Datenübermittlung

Über digitale und analoge Kanäle per E-Mail, Daten-Upload oder Post

Kundenerhaltende Realisierung der Forderungen

Routinierte Vorgehensweise durch erfahrenes Fachpersonal

Keine Sorgen mehr wegen unbezahlter Rechnungen

Sie können sich zwar über eine gute Auftragslage freuen, kämpfen jedoch mit einer steigenden Zahl an offenen Rechnungen?

Das verringert Ihre Liquidität und verursacht unbequemen Aufwand: Sie müssen Kunden erneut zur Zahlung auffordern, Mahnungen verschicken, Mahnverfahren anstreben oder Inkassounternehmen einbeziehen.

Wir nehmen Ihnen diesen Aufwand ab und sorgen für mehr Liquidität in Ihrem Unternehmen.

Ihre Vorteile

Nachweisbare Erfolgsquoten

Durch unser professionelles Vorgehen erreichen wir in Verbindung mit jahrelanger Erfahrung eine sehr hohe Realisierungsquote beim Forderungseinzug.

Aussagekräftige Auskünfte und Scoringverfahren

Mittels statistischer Analysen können wir für jeden Ihrer säumigen Kunden entsprechende Prognosen über die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls treffen und das weitere Vorgehen mit Ihnen effektiv abstimmen.

Geltendmachung von kaufmännisch ausgemahnten Forderungen

Wir übernehmen als erster Ansprechpartner des Schuldners das weitere Mahnwesen und klären den Inkassofall.

Erhöhen Sie die Liquidität in Ihrem Unternehmen durch effektives Forderungsmanagement

Inkasso bedeutet für uns: Wir bringen Geld in Ihre Kasse. Inkasso heißt aber auch: Missverständnisse ausräumen und Lösungen finden. So bleibt Ihr Kunde trotz Inkasso ein zufriedener Kunde. Unser Inkassoservice ist modular aufgebaut und umfasst sämtliche Maßnahmen eines wirksamen Forderungseinzuges, vom mehrstufigen vorgerichtlichen Inkassoverfahren über professionelles Telefoninkasso bis hin zur Einleitung von gerichtlichen Schritten und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Sie profitieren von fundierter Sachkompetenz mit hohen Realisierungsquoten und das ganz ohne Risiko, da wir generell auf reiner Erfolgsbasis arbeiten.

Effektives Inkasso für Ihr Unternehmen

Die Gründe für die Auslagerung der Inkassoprozesse an einen externen Dritten liegen sowohl in der Kostenersparnis als auch den besonderen Kompetenzen des Dienstleisters. Im Vergleich zu unternehmenseigenen Mahnabteilungen können wir in der Regel auf eine deutlich höhere Realisierungsquote bei vergleichsweise niedrigen Kosten verweisen.
Professionelles Inkasso ist eine Kombination aus telefonischer Kontaktaufnahme und schriftlichen Maßnahmen unter Nutzung aller modernen Kommunikationsmittel. Das primäre Ziel ist die zeitnahe Bezahlung berechtigter Forderungen durch den Schuldner.

Wie gehen wir vor?

Zunächst betreiben wir stets ein intensives vorgerichtliches Inkassoverfahren. Mit den von uns über Jahre entwickelten Inkassostrategien, wollen wir möglichst viele Forderungen schon vorgerichtlich für Sie realisieren, ohne dabei die Kundenbeziehung unnötig zu belasten.

Das multimediale Inkassoverfahren erstreckt sich dabei im vorgerichtlichen Prozess von postalischen Mahnschreiben über E-Mail-Mahnungen bis hin zu telefonischen Schuldnerkontakt.

Sollten die vorgerichtlichen Inkassomaßnahmen zu keinem positiven Ergebnis führen, übernehmen wir für Sie, zur Hemmung der Verjährung Ihrer Forderungen, das gerichtliche Mahnverfahren, also die Beantragung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides. Soweit erforderlich, übernehmen unsere Kooperationsanwälte auf Ihren Wunsch hin die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im streitigen Verfahren.

Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens überprüfen unsere juristisch versierten und erfahrenen Mitarbeiter zunächst immer die Vermögensverhältnisse des Schuldners sowie die generellen Erfolgsaussichten. Dadurch können wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für jeden Einzelfall an die Hand geben und bewahren Sie so vor unnötigen Rechtsverfolgungskosten.

Für die Zwangsvollstreckung ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil oder Prozessvergleich) die Grundvoraussetzung. Die Definition “Titel” lautet öffentliche Urkunde gemäß Legaldefinition § 415 ZPO, aus welcher die Zwangsvollstreckung mindestens 30 Jahre betrieben werden darf. Nach Vorliegen eines Titels betreiben wir für Sie die Zwangsvollstreckung.

Liefert die Bonitätsprüfung des Schuldners positive Ergebnisse, beauftragen wir entweder den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber beantragen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) zur Vollstreckung in Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten (z. B. Arbeitgeber, Versicherungen und Auftraggebern).

Verläuft die Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Schuldner fruchtlos oder ist das Ergebnis der Bonitätsauskunft negativ, übernehmen wir die titulierte Forderung in die Langzeitüberwachung. Denn bei der Geltendmachung von Forderungen zahlt sich ein langer Atem aus.

Da titulierte Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren, behalten wir mit unseren Langzeitüberwachungsmaßnahmen die Vermögensverhältnisse des Schuldners konsequent und langfristig im Blick.

Unter konsequenter Nutzung intelligenter, automatisierter Überwachungsprozesse haben wir die aktuelle Vermögenssituation Ihres Schuldners jederzeit unter Kontrolle und leiten zum passenden Zeitpunkt zielgerichtete Maßnahmen ein. So können ursprünglich als uneinbringlich geltende Forderungen oftmals doch noch erfolgreich realisiert werden.