Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren Liquiditätslücken schließen

Einige Kunden zahlen nicht pünktlich oder gar nicht. Je kleiner Ihr Unternehmen ist, desto gravierender sind die Folgen, da sich das Liquiditätsloch schnell vergrößern kann.

Um Ihre Schulden einzutreiben, können Sie mit einem gerichtlichen Mahnbescheid den Druck erhöhen. Der Zahlungsbefehl hinterlässt aber oft einen faden Beigeschmack und eine angespannte Geschäftsbeziehung – ein Problem, das vor allem vielen Online-Händlern bekannt ist.

Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, so ist dies nicht nur ärgerlich, sondern auch lästig und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Den Händlern stehen dabei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um an ihr Geld zu kommen. Das gerichtliche Mahnverfahren kann die letzte Instanz vor dem Vollstreckungsbescheid oder einem Zivilprozess sein, um Liquiditätslücken zu schließen.

Erfahren Sie bei abilita:

  • Mahnbescheid was tun?
  • Was ist ein Mahnbescheid?
  • Wie sieht ein Mahnbescheid aus?
  • Wer trägt die Kosten?

Keine Zeit, den kompletten Beitrag zu lesen? Dann schauen Sie sich das Wichtigste im Überblick an:

Mahnbescheid Verfahren – Das Wichtigste im Überblick

  • Bereits nach der ersten Mahnung kann der gerichtliche Mahnbescheid beantragt werden.
  • Der Antrag wird an das zuständige Amtsgericht (Mahngericht) mit Sitz des Gläubigers gesendet, entweder schriftlich oder online.
  • Es muss ein offiziell gültiger Vordruck genutzt werden. Erhältlich im Bürohandel.
  • Der Antrag kann auch unter online-mahnantrag.de gestellt werden. Das Mahnportal ist die rechtlich gültige Seite der Mahngerichte.
  • Folgt hierauf keine Zahlung oder kein Widerspruch, sollte der Vollstreckungsbescheid innerhalb von 6 Monaten folgen.
  • Mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Verjährung von 3 Jahre auf 30 Jahre verlängert werden.
  • Der Mahnbescheid setzt die Verjährungsfrist nur vorübergehen aus.
  • Mahngebühren und Zinsen dürfen max. 5 % über dem Basiszinssatz liegen!
  • Mahnbescheid erhalten? Prüfen Sie die Forderungen genau und nutzen Sie Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Ist die Forderung rechtens, dann zahlen Sie schnellstens, sonst drohen weitere Kosten.
  • Mahnbescheid privat: Auch als Privatperson darf man Gebrauch des gerichtlichen Mahnverfahrens machen und seine Ansprüche sichern.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Mahnbescheid
Bleibt die Zahlung trotz Aufforderung aus, kann das gerichtliche Mahnverfahren helfen | abilita

Was ist ein Mahnbescheid?

Bleibt eine Rechnung trotz Zahlungserinnerung unbezahlt, haben Sie die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Ihren Schuldner einzuleiten. Damit machen Sie als Gläubiger Ihre Forderung gegen den Schuldner über das Gericht geltend. Dieser wird nun gerichtlich aufgefordert, den offenen Betrag zuzüglich der anfallenden Gebühren auszugleichen.

Mit dem Antrag auf Erstellung des Mahnbescheids wird die Verjährung der Forderung unterbrochen. Diese würde sonst 3 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der Entstehung der Forderungen ablaufen.

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Mahnbescheid Verjährung

Wann verjährt ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid kann die Verjährungsfrist der Geldforderung (normalerweise 3 Jahre, beginnend am Ende des Kalenderjahres der entstandenen Forderung) zum Stillstand bringen, bis:

  • der Schuldner die Zahlung vornimmt
  • der Schuldner Widerruf gegen den Mahnbescheid einlegt und solange der Prozess läuft
  • oder Sie einen Vollstreckungsbescheid nachsenden.

Zeigt der Schuldner innerhalb der 2-Wochen-Frist nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheids keine Reaktion, wird die Verjährung komplett außer Kraft gesetzt. Jetzt haben Sie sogar 30 Jahre Anspruch auf die Zahlung Ihrer Hauptforderungen (exkl. Verzugszinsen und Mahngebühren).

Vergessen Sie nicht, den Vollstreckungsbescheid innerhalb von 6 Monaten nach dem gerichtlichen Mahnbefehl nachzusenden. Sonst verpassen Sie die Chance auf Verjährungsverlängerung!

Mahnbescheid Ablauf

Um ein Mahnverfahren gegen einen Schuldner einzuleiten, benötigen Sie im ersten Schritt einen schriftlichen Antrag beim jeweiligen Mahngericht (Ihr Wohnsitz). In diesem müssen Art und Höhe der Forderung sowie die Daten des Schuldners und des Gläubigers eingesetzt werden.

Eine Empfangsadresse des Schuldners ist dabei zwingend erforderlich ! Ohne diese ist eine Zustellung des Mahnbescheids durch das Gericht nicht möglich.

Erstellung

Nach dem Eingang des Mahnantrags prüft das örtliche Mahngericht diesen auf formale Korrektheit. Die Forderung an sich wird nicht durch das Gericht geprüft! Ist die Gerichtsgebühr eingezahlt, erlässt das Gericht den Mahnbescheid und veranlasst dessen Zustellung.

Zusendung

Ist der Mahnbescheid durch das Gericht erstellt, veranlasst dieses die Zustellung per Postzustellungsauftrag. Dem Antragsgegner wird nun der Mahnbescheid auf dem Postweg zugestellt.

Empfangsbestätigung

Der Schuldner erhält den Mahnbescheid direkt vom Postboten und muss deren Empfang per Unterschrift bestätigen. Findet keine persönliche Zustellung statt, wird der Einwurf des Mahnbescheids durch den Postboten dokumentiert und gilt so ebenfalls als zugestellt.

Frist Mahnbescheid

Nach der erfolgten Zustellung des Mahnbescheids wird der Antragsteller durch das jeweilige Mahngericht darüber informiert. Mit dem Tag der Zustellung beginnt die 14-tägige Einspruchsfrist des Schuldners.

Der Gläubiger sollte nach dem gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb von 6 Monaten den Vollstreckungsbescheid beantragen, denn sonst verliert dieser seine Gültigkeit.

Ergebnis

Der Schuldner hat verschiedene Möglichkeiten, auf den Mahnbescheid zu reagieren. Begleicht er die Forderung inklusive der anfallenden Gebühren, gilt das Mahnverfahren damit als abgeschlossen. 

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht. Ist dies der Fall, haben Sie als Gläubiger die Möglichkeit, ein gerichtliches Klageverfahren gegen Ihren Antragsgegner zu beantragen. Reagiert der Antragsgegner nicht auf den Mahnbescheid, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

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Anspruch auf Zahlung mit dem gerichtlichen Mahnbescheid einfordern | abilita

Gerichtlicher Mahnbescheid

Haben Sie als Gläubiger gegenüber einem Schuldner Anspruch auf eine Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, können Sie diesen mithilfe eines gerichtlichen Mahnverfahrens einfordern. Das Mahnverfahren beginnt mit dem Beantragen des gerichtlichen Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht (Amtsgericht). Auf schriftlichen Antrag des Gläubigers leitet das Gericht das Mahnverfahren gegenüber dem Schuldner ein.

Wie sieht ein Mahnbescheid aus?

Möchten Sie als Unternehmer oder Privatperson einen Antrag für einen gerichtlichen Mahnbescheid stellen, müssen Sie die gesetzlich zulässigen Vordrucke gemäß  § 703 c Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO nutzen. Diese wurden 2017 aktualisiert.

Muster Mahnbescheid

(Quelle: Zulässige Vordrucke – Mahngericht)

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Vordruck-für-einen-Antrag-auf-gerichtlichen-Mahnbescheid-zweite-Seite
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Gebühr Mahnbescheid – Wer trägt die Kosten?

Mit dem Einreichen des Mahnbescheids wird eine entsprechende Gerichtsgebühr für die Bearbeitung erhoben. Diese ist zunächst durch den Antragsteller zu entrichten, muss aber bei rechtmäßigen Forderungen vom Schuldner getragen werden. Ist die Gebühr eingezahlt, wird der Mahnbescheid vom Gericht erstellt und dem Schuldner zugestellt.

Das gerichtliche Mahnverfahren gestattet nur einen Mahnbescheid vom Amtsgericht

Das Mahnverfahren ist in Deutschland rechtlich und formal streng geregelt. Den gerichtlichen Mahnbescheid darf ausschließlich das zuständige Amtsgericht erlassen und zustellen. Grundlage hierfür ist die sogenannte Zivilprozessordnung gemäß § 688.

Das Mahnverfahren ist dabei ein vereinfachtes Gerichtsverfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Die örtliche Zuständigkeit liegt bei dem Zentralen Mahngericht des Bundeslandes, in welchem der Gläubiger seinen Sitz hat.

Mahnbescheid privat

Mit einem Mahnbescheid können Sie als Privatperson eine Forderung gegenüber eines Schuldners aktiv einfordern. Der private Mahnbescheid über das Amtsgericht ist auch hier der erste Schritt, um einen vollstreckbaren Schuldtitel zu erwirken. Der Schuldner (Privatpersonen oder Unternehmen) wird damit gerichtlich aufgefordert, den offenen Betrag auszugleichen.

Mahnbescheid erstellen ist auch als Privatperson von Vorteil

Der Ablauf unterscheidet sich nicht gegenüber gewerblichen Forderungen. Um als Privatperson einen Mahnbescheid zu erstellen, muss der Antrag beim zuständigen Mahngericht eingehen. Sie können diesen schriftlich oder online erstellen.

Nach Prüfung des Antrags erstellt das jeweilige Gericht (Sitz des Gläubigers) den Mahnbescheid und lässt diesen dem Schuldner zukommen.

So kann auch hier die Verjährung (3 Jahre) gestoppt und die Außenstände für 30 Jahre mit einem Vollstreckungsbescheid eingefordert werden. Vergessen Sie nicht, diesen ebenfalls zu beantragen.

Mahnbescheid was tun?

Haben Sie selbst einen Mahnbescheid erhalten, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Sind die Forderungen gerechtfertigt? Prüfen Sie alles ganz genau.
  2. Sind die Mahngebühren und Verzugszinsen gerechtfertigt? (max. 5 % über Basiszins 0,88)
  3. Legen Sie Widerspruch ein, wenn Sie sicher sind, dass die Forderung nicht rechtens ist.
  4. Sie können auch nur teilweise gegen die Gebühren widersprechen.
  5. Ist der Mahnbescheid berechtigt, zahlen Sie die offenen Posten so schnell wie möglich.
  6. Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann den liquiden Druck reduzieren.
  7. Ansonsten droht der Vollstreckungsbescheid!

Besteht der Gläubiger trotz Widerspruch auf die Zahlung der Forderung, dann geht das gerichtliche Mahnverfahren in einen Zivilprozess über. Bitte bedenken Sie, dass der “Verlierer” alle Kosten übernehmen muss!

Privater Mahnbescheid Kosten

Stellt eine Privatperson einen Antrag auf Mahnbescheid, dann fällt eine Mindestgebühr von 36 Euro an. Sollte die Forderung über 1000 Euro steigen, steigen auch die Kosten. Bei einer Forderung von 10.000 Euro sind es bereits 133 Euro.

Möchten Sie Ihre Kosten selbst berechnen?

Ziehen Sie einen Anwalt oder ein Inkassobüro hinzu, dann fallen zusätzliche Kosten an.

Möchten Sie Ihr Zahlungsmanagement optimieren und Zahlungsausfälle reduzieren? Lassen Sie uns in Kontakt kommen. Wir helfen gerne!

Antrag Erlass Mahnbescheid – Kann dem Mahnbescheid widersprochen werden?

Mit der Aushändigung oder dem dokumentierten Einwurf des Mahnbescheids durch den Postboten gilt dieser als zugestellt. Jetzt beginnt eine 14-tägige Mahnbescheid-Widerspruchsfrist. Nach Ablauf kann der Schuldner keinen Einspruch mehr einlegen.

Die Frist ist vor allem für den Empfänger des Mahnbescheids von Bedeutung, da das jeweils zuständige Mahngericht den Mahnantrag des Gläubigers rein formal prüft. Eine Überprüfung der Forderung oder deren Rechtmäßigkeit findet nicht statt und obliegt damit dem Schuldner.

Legt dieser Einspruch gegen den Mahnbescheid ein, können Sie als Gläubiger ein gerichtliches Klageverfahren beantragen. Es folgt die Klage. Ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, wird nun durch das zuständige Amtsgericht in einem Gerichtsverfahren geprüft.

Folgt dem Mahnbescheid kein Widerspruch und es erfolgt keine Zahlung der ausstehenden Summe, sollten Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Zustellung den Vollstreckungsbescheid beantragen. Der Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Schuldtitel und ermöglicht Ihnen, Pfändungsmaßnahmen gegen den Schuldner einzuleiten.

Damit sind alle Voraussetzungen für einen Gerichtsvollzieher gegeben, der die Schulden für Sie “eintreibt”.

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Der Antrag auf Mahnbescheid kann sowohl schriftlich als auch online gestellt werden | abilita

Mahnbescheid beantragen

Um das Mahnverfahren einzuleiten, benötigt es einen entsprechenden schriftlichen Antrag beim örtlich zuständigen Amtsgericht. Vergessen Sie neben einigen formalen Angaben die postalische Anschrift des Schuldners nicht.

Sie können den Antrag auf Mahnbescheid sowohl schriftlich über ein Formular als auch online stellen.

Mahnbescheid Formular

Den amtlichen Mahnbescheid Vordruck erhalten Sie in Schreibwarengeschäften. Zeit sparen Sie, wenn Sie einen online Mahnbescheid erstellen.

Mahnbescheid online beantragen

Neben dem amtlichen Vordruck können Sie Ihren Mahnbescheid auch online direkt auf der Webseite der deutschen Mahngerichte beantragen.

Wenn Sie mögen, übernehmen wir das Forderungsmanagement ganzheitlich für Sie. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gern unverbindlich über mögliche Ansätze und helfen Ihnen bei all Ihren Fragen.

Mahnbescheid Kosten

Die Kosten für den Mahnbescheid und das Mahnverfahren trägt der Schuldner, vorausgesetzt Ihre Forderung ist rechtens und der Schuldner legt keinen Einspruch ein.

Sie als Gläubiger müssen die Gebühren zunächst auslegen und können diese im Anschluss wieder zurückfordern. Wird der Mahnantrag durch einen Anwalt eingereicht, so fallen zu den Gerichtsgebühren weitere Kosten für den Anwalt an.

Sollte der Schuldner Widerspruch erheben, kommt es zu einem Zivilprozess. Bei einer rechtmäßigen offenen Zahlung kann dieser vom Schuldner nicht gewonnen werden. Im schlimmsten Falle allerdings tragen Sie als Gläubiger dann alle Kosten und Gebühren!

Gerichtskosten Mahnbescheid

Wie jeder Gerichtsprozess ist auch das gerichtliche Mahnverfahren mit Gerichts- und Anwaltskosten verbunden. Diese richten sich jeweils nach der Höhe der Forderung gegenüber Ihrem Schuldner. Sie liegen bei mindestens 0,5 Gebühren.

Bei einer Forderung bis zu 1.000 Euro beträgt die Mindestgebühr seit dem 01. Januar 2021 36 Euro, zuvor waren es 32 Euro.

Gerichtskosten Mahnbescheid Tabelle 2021

In dieser Tabelle geben wir Ihnen einen Überblick über die möglichen Gerichtskosten bei einem gerichtlichen Mahnverfahren.

Höhe der Forderung bis … in Euromögliche Gerichtskosten in Euro
100036,00
150039,00
200049,00
300059,50
400070,00
500080,50
600091,00
7000101,50
8000112,00
9000122,50
10.000133,00
13.000147,50
16.000162,00
19.000176,50
22.000191,00
25.000205,50
30.000224,50
35.000243,50
40.000262,50
45.000281,50
50.000300,50
65.000333,00
80.000366,50
95.000498,50
110.000564,50
Stand 2021

Kosten Mahnbescheid, wenn Schuldner zahlt?

Zahlt Ihr Kunde die offenen Forderungen, dann trägt dieser auch die Kosten für den Mahnbescheid. Das wäre der einfachste Fall und für Sie vollkommen ohne Kosten.

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Antrag auf Mahnbescheid – Wie hilft mir abilita dabei?

Das gerichtliche Mahnverfahren ist rechtlich und formal streng geregelt. Grundsätzlich prüft das Mahngericht lediglich die formale Richtigkeit des Antrags. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung findet indes nicht statt. So sollten Sie generell sicherstellen, dass Ihre Forderung auch durchsetzbar ist. Hierzu ist es wichtig, dass die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tage bereits abgelaufen ist.

Widerspricht Ihr Antragsgegner erfolgreich gegen den Mahnbescheid, ist dies ärgerlich. Neben der offenen Forderung bleiben Sie nun auch auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen. Wird der Mahnantrag aufgrund formaler Fehler vom Mahngericht abgelehnt, kommt es zu einer Monierung. 

Eine Monierung kann beispielsweise bereits bei einem falsch geschrieben Namen oder einer vergessenen Angabe zur Forderung der Fall sein. Der Gläubiger erhält den Mahnantrag mit den entsprechenden Beanstandungen des Gerichts zurück und hat die Möglichkeit, auf diese zu antworten. Sind die Fehler korrigiert, kann der Mahnantrag erneut eingereicht werden. Dies ist allerdings nicht nur mit zusätzlichem Aufwand, sondern auch mit erneuten Kosten durch das Gericht verbunden.

Wir können für Sie die Antragsstellung und Kommunikation mit dem Gericht übernehmen! So können wir Fehler eingrenzen und die Richtigkeit der Forderungen im Vorfeld überprüfen.

abilita. wir entspannen den Zahlungsverkehr.

Inkasso gerichtliches Mahnverfahren – mit abilita Außenstände sichern!

Wenn eine Forderung unbezahlt ist, muss sie eingezogen werden! In erster Instanz sollte dies gütlich geschehen und Kundenbeziehungen respektieren.

Wenn das gütliche Verfahren nicht erfolgreich ist, kann ein Antrag bei der nächstgelegenen zuständigen Gerichtsinstanz gestellt werden. Es gibt verschiedene Ebenen des Drucks, den die Justiz ausüben kann, um die Zahlung einer nicht beglichenen Schuld zu erzwingen.

Die Experten von abilita bevorzugen ein ganzheitliches Forderungsmanagement, das die Schuldnerseite respektiert. Deshalb prüfen wir bei jedem Fall erst:

  • Ist es sinnvoll, von vornherein ein strenges Gerichtsverfahren einzuleiten?
  • Welchen Weg und welches Verfahren können Sie wählen, um das Geld so schnell wie möglich zurückzubekommen?

Mit abilita erhalten Sie Ihr Geld schnell und sicher! Wir übernehmen das vollständige Forderungsmanagement für Sie. Vom Mahnwesen bis hin zur professionellen Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheids.

abilita. das rechnet sich.

Sie möchten offene Forderungen sensibel einfordern und dabei Geschäftsbeziehungen schonen? Unsere Experten beraten Sie gern unverbindlich und kostenlos.

FAQ – Die häufigsten Fragen

Was tun bei Mahnbescheid?

Der Schuldner sollte neben dem Absender die Höhe der Forderung sorgfältig prüfen. Auch die Verzugszinsen und Mahngebühren müssen kritisch begutachtet werden. Ist die Forderung berechtigt, dann muss umgehend gezahlt werden, da sonst Gerichtskosten drohen. Ansonsten sollte innerhalb von 2 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann bei einem finanziellen Engpass helfen.

Mahnbescheid bezahlt, was nun?

Zahlt der Schuldner innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Mahnbescheids die Forderung, dann endet das gerichtliche Mahnverfahren an dieser Stelle.

Mahnbescheid, wer trägt die Kosten?

Der Gläubiger übernimmt anfangs die Kosten, sollte aber sicher sein, dass die Forderung rechtens ist. Sonst bleibt er auf den Kosten sitzen. Ist die Forderung begründet, dann muss der Schuldner alle Kosten übernehmen.

Wie viele Mahnungen vor Mahnbescheid?

Der Gläubiger muss nur 1 Mahnung senden, bevor das gerichtliche Mahnverfahren mit dem Mahnbescheid vom Amtsgericht eingeleitet werden kann.

Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?

Der Gläubiger kann seine Forderungen mittels Gericht durchsetzen. Das hemmt einerseits die Verjährungsfrist von 3 Jahren und andererseits verschärft das Verfahren die Dringlichkeit der Zahlung. Nach dem Antrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht, folgt der Vollstreckungsbescheid, bei Ausbleiben der Zahlung. Der Schuldner hat die Möglichkeit, Widerspruch gegen beide Instanzen einzulegen.

Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid kann eine Forderung gegenüber eines Schuldners gerichtlich eingefordert werden. Der Mahnbescheid ist der erste Schritt eines Gläubigers, um einen vollstreckbaren Schuldtitel zu erwirken. Der Schuldner wird damit gerichtlich aufgefordert, den offenen Betrag auszugleichen.

Wo bekomme ich einen Mahnantrag?

Es muss das offizielle Formular gemäß § 703 c Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO für den Mahnantrag genutzt werden. Die Vordrucke gibt es im Bürohandel, in Schreibwarenläden oder auch online unter online-mahnantrag.de.

Was kostet ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Bei einer Forderung von bis zu 1000 Euro beträgt die Mindestgebühr 36 Euro. Steigt die Höhe der Forderung, steigen auch die Kosten.

Was kommt nach dem Mahnbescheid?

Nach dem Mahnbescheid folgt die Vollstreckung. Mit einem Vollstreckungsbescheid kann ein Gerichtsvollzieher die Beträge einfordern. Bei Widerspruch wird der Vorfall durch das Gericht geprüft. Der Gläubiger kann auch eine Zwangsvollstreckung einleiten.

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