Verjährungsfrist: Welche Arten gibt es und was sind die Fristen, Konsequenzen?

Verjährungsfrist

Bei Lebensmitteln kennen wir das bereits: alles hat ein Ablaufdatum oder zumindest eine Empfehlung, bis wann das Lebensmittel aufgebraucht sein sollte. Fristen gibt es jedoch auch im Geschäftsleben – deutlich mehr, als es beispielsweise bei Lebensmitteln gibt. Auch im Geschäftsleben gilt: alles hat ein Ablaufdatum. So auch Forderungen aus Rechnungen oder Schadensersatzansprüche. Wir wollen Ihnen die unterschiedlichen Arten der Verjährungsfrist und ihre Konsequenzen aufzeigen und weshalb der 31. Dezember ein so wichtiger Stichtag für Sie sein könnte.

Was bedeutet Verjährungsfrist genau?

Wie in unserem anfänglichen Beispiel beschrieben, gibt es überall gewisse Fristen. So auch bei offenen Forderungen oder diversen Ansprüchen. Bei der Verjährungsfrist handelt es sich um eine äußerst wichtige Frist im Geschäftsleben, welche beschreibt, in welchem Zeitraum Sie offene Forderungen aus Rechnungen oder auch andere Ansprüche geltend machen können. Mit Ablauf dieses Zeitraums ist die Verjährungsfrist ebenfalls abgelaufen – und sämtliche Ansprüche verfallen mit diesem Stichtag. Daher ist es wichtig, sich über die unterschiedlichen Arten und den daraus resultierenden Konsequenzen zu informieren.

Wann beginnt und wann verjährt ein Zahlungsanspruch?

Um die Grundprinzipien der Verjährungsfrist ein wenig deutlicher zu gestalten, möchten wir ein Beispiel vorbringen. Angenommen ein Kunde schuldet Ihnen noch Geld aus dem Jahr 2019. Die Bestellung wurde am 06. August 2019 aufgegeben und dem Kunden am 09. August 2019 zugestellt, im Paket beiliegend und zusätzlich per E-Mail erhielt er die Rechnung. Was Ihnen aber bis heute entgangen ist: Ihr Kunde hat die Rechnung jedoch immer noch nicht beglichen.

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Nun jedoch keine Sorge, Sie können Ihren Kunden noch bis zum 31.12.2021 zur Zahlung auffordern. Die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) besagt, dass Ansprüche innerhalb von 3 Jahren geltend gemacht werden können. Dabei beginnt die Verjährung stets mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten oder wissen hätten sollen (§ 199 Abs. 1 BGB). Das bedeutet nun folgendes im Detail:

Beginn des Zahlungsanspruch

Ihr Zahlungsanspruch beginnt grundsätzlich mit der Erbringung der im Kauf- oder Dienstleistungsvertrag festgelegten Leistung, also der Lieferung der Ware oder der Durchführung einer Dienstleistung. Zeitgleich sollten Sie, sofern nicht bereits durch den Vertrag abgedeckt, eine ordnungsgemäße Rechnung erstellen und dem Kunden mit Erbringung der Leistung überreichen. Die übliche Zahlungsfrist beträgt unter Kaufleuten und bei Privatpersonen 30 Tage, wobei Sie jedoch Privatpersonen darauf ausdrücklich hinweisen müssen. 

Der Beginn des Zahlungsanspruchs entspricht jedoch nicht zwingend auch dem maßgeblichen Datum der Verjährungsfrist! Würden Sie die Rechnung im oben genannten Beispiel anstatt im August 2019 erst im Januar 2020 stellen, würde die Verjährungsfrist weiterhin am 31.12.2021 enden. Denn ausschlaggebend ist ist stets das Datum, an dem der Anspruch entstanden ist – also mit Erbringung der vereinbarten Leistung.

Dauer der Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch 3 Jahre, wobei die Verjährung zum Jahresende nach Erbringung der Leistung beginnt. Selbst wenn eine Leistung erst im Dezember 2019 erbracht wurde und damit ein Zahlungsanspruch beginnt, endet die Verjährungsfrist mit dem 31.12.2021. Bei Zahlungsansprüchen aus Rechnungen ist die Verjährungsfrist einfach zu berechnen, bei weiteren Ansprüchen wird es jedoch bereits schwieriger den genauen Stichtag des Anspruchs zu ermitteln.

Beispiele

Das bereits erwähnte Beispiel mit einer Rechnung zeigt bereits gut, wie und wann die Verjährungsfrist beginnt. Geht es jedoch zum Beispiel um Ansprüche aus Schadensersatz, ist der Tag an dem der Anspruch entsteht, schwer festzulegen. Zur Veranschaulichung möchten wir hier kurz eine Situation aus der Kapitalanlage skizzieren. 

Nehmen wir an, Sie haben nach einer Beratung durch einen Anlageberater im März 2019 in einen Fonds investiert, dadurch aber viel Geld verloren. In der Beratung wurde nicht intensiv auf die Risiken eingegangen, Sie haben jedoch ein Prospekt erhalten, in dem einige Risiken aufgeführt wurden. Nun möchten Sie den Anlageberater auf Schadenersatz verklagen, da Sie der Meinung sind, dass Ihr Verlust aufgrund fehlerhafter Beratung entstanden ist. 

Ist Ihr möglicher Anspruch nun bereits im März während der Beratung oder durch den Prospekt entstanden oder erst durch die Jahresabrechnung im Januar 2020? Eben an dieser Frage scheiden sich die Geister. Laut Gesetz sind in Belangen der Kapitalanlage nicht allein die Übergabe des Prospekts entscheidend, insbesondere dann, wenn Sie diesen möglicherweise gar nicht gelesen haben. Hier entscheiden die Gerichte tatsächlich immer individuell auf den Einzelfall angepasst.

Übersicht der regelmäßigen Verjährungsfristen

Neben der regelmäßigen Verjährung, die grundsätzlich auf nahezu alle Ansprüche geltend gemacht werden kann, gibt es noch einige spezielle Verjährungsfristen. Zur Übersicht und zum besseren Verständnis haben wir Ihnen eine Auswahl der wichtigsten Fristen zusammengestellt, die für Sie als Gewerbetreibender möglicherweise relevant sind . Einige davon orientieren sich an der regelmäßigen Verjährung.

Forderungen und Rechnungen

Die Verjährungsfrist bei Forderungen aus Dienstleistungen und Rechnungen entspricht der regelmäßigen Verjährungsfrist. Dementsprechend erlischt der Anspruch auf Zahlung 3 Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist. Wichtig zu wissen: durch die Verjährung ist zwar der Anspruch auf Zahlung erloschen, die Forderung hingegen nicht. Sind Sie beispielsweise selbst der Schuldner, sollten Sie Ihren Gläubiger unbedingt auf die erloschene Frist hinweisen. Tun Sie dies nicht, besteht die Gefahr, dass dieser dennoch rechtliche Schritte gegen Sie einleitet, welche mit einem negativen Schufa-Eintrag einhergehen könnten. Selbst ein Gericht wird Ihrem Gläubiger Recht geben, sofern Sie nicht darlegen, dass die Verjährungsfrist bereits überschritten ist.

Gutscheine

Bei Gutscheinen können Sie das eigentliche Ablaufdatum selbst festlegen. Das sollten Sie auch, denn ein Gutschein ohne Ablaufdatum verjährt grundsätzlich ebenfalls nach drei Jahren. Wenn Sie möchten, dass Ihre Kunden den Gutschein auch länger oder nur kürzer einlösen können, ist die Angabe eines Gültigkeitsdatums unerlässlich. Das kann ein bestimmtes Datum in der Zukunft sein oder ein von Ihnen frei gewählter, künftiger Tag. Dieser ist leserlich auf dem Gutschein anzugeben – damit Ihr Kunde direkt über seinen Anspruch informiert wird.

Kapitalanlagen

Deutlich mehr Zeit gewährt Ihnen das Gesetz bei Ansprüchen aus Kapitalanlagen. So können Sie beispielsweise Schadensersatzansprüche, die aus einer Falschberatung resultieren, innerhalb von 10 Jahren geltend machen. Als Grundlage dienen hier beispielsweise schädliche Handlungen, wie das Verschweigen von Risiken oder eine fehlende Aufklärung über zu zahlende Provisionen seitens des Beraters. Ohne Kenntnis von Risiken endet die Verjährungsfrist taggenau 10 Jahre nach Erwerb der Kapitalanlage. 

Bei der kenntnisabhängigen Verjährung, bei der Sie möglicherweise Kenntnis über Risiken in Form einer Infobroschüre hatten, greift erneut die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende. Oftmals legen Gerichte eben diese Kenntnis einem Anleger zu Grunde, weshalb Ansprüche tunlichst innerhalb von 3 Jahren erhoben werden sollten.

Schulden

Bei Schulden, beispielsweise aus Forderungen die nach Lieferung oder Leistungserbringung entstanden sind, greift ebenfalls die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende. Das lässt sich grundsätzlich auch auf Kredite oder Kreditkarten übertragen. Jedoch bedeutet das nicht, dass Sie eine Rechnung nicht begleichen oder einen Kredit nicht zurückzahlen müssen und dann nach 3 Jahren schuldenfrei sind. Der Gläubiger kann stets eine Klage oder ein Mahnverfahren anstreben, wodurch die Frist verlängert werden kann. So ist ein Vollstreckungstitel beispielsweise 30 Jahre gültig.

Betrugsfälle

Im Onlinehandel, aber natürlich auch vielen anderen Situationen, kann es zu Betrugsfällen kommen. Auch diese können nach einer bestimmten Zeit verjähren. So fallen kleinere und leichtere Betrugsfälle, wie das Bestellen von Waren unter Angabe falscher Daten, unter eine Frist von 5 Jahren bis zur Verjährung, da hier in der Regel das Strafmaß ebenfalls fünf Jahre nicht überschreitet.

Bei schweren Betrugsfällen, bei dem das Strafmaß bis zu zehn Jahren betragen kann, ist die Verjährungsfrist ebenfalls nach zehn Jahren abgelaufen. Maßgeblicher Startpunkt der Verjährung ist immer der Abschluss der betrügerischen Handlung.

Straftaten

Straftaten verhalten sich grundsätzlich ähnlich wie Betrugsfälle, die Dauer der Verjährungsfrist orientiert sich am entsprechenden Strafmaß. So verjähren beispielsweise Straftaten bereits nach drei Jahren, wenn das Strafmaß ein Jahr nicht überschreitet. Ist jedoch von einem Strafmaß zwischen einem und fünf Jahren auszugehen, verjährt die Tat erst nach fünf Jahren. Bei schweren Straftaten, welche mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren geahndet werden, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Bei einem Strafmaß von mehr als zehn Jahren beträgt die Verjährungsfrist bereits zwanzig Jahre. Das Höchstmaß, mit einer Verjährungsfrist von dreißig Jahren, greift bei besonders schweren Straftaten.

Welche besonderen Fristen gibt es?

Gerade als Unternehmer gibt es bestimmte Verjährungsfristen zu beachten, denn diese sind für eine gute Kundenbeziehung und ein erfolgreiches Unternehmen oftmals unabdingbar. Ist beispielsweise eine Ware mangelhaft, hat der Käufer zwei Jahre Zeit, um Sie zur Nachbesserung aufzufordern. Die Frist beginnt, sobald der Käufer in den Besitz der Waren gelangt. Ebenfalls beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre bei Mängeln nach Werkvertrag. Sollten Sie ein Handwerker sein, der im Haus des Kunden ein Gerät repariert oder wartet, kann der Kunde seinen Anspruch auf Nachbesserung innerhalb von zwei Jahren erheben. Bei Baumängeln, die beispielsweise während einem Umbau oder einer Renovierung entstehen können, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Jeweils ausschlaggebend ist der Abschluss der Arbeiten, welcher den Start der Verjährungsfrist darstellt.

Wie können die Fristen verlängert werden?

Das Gesetz schreibt unterschiedliche Verjährungsfristen für verschiedene Belange fest. Manchmal mögen diese Fristen jedoch nicht ausreichen. Doch auch hier gibt es Lösungen, denn die Fristen können teilweise verlängert werden. Insbesondere die Fristen, die Sie als Unternehmer von Interesse sind, lassen sich ordentlich und rechtlich wirksam verlängern.

Was muss man tun, um die Fristen zu verlängern?

Hat beispielsweise ein Kunde eine offene Forderung trotz mehrmaliger Zahlungserinnerung noch immer nicht beglichen, würde der Anspruch auf Zahlung durch die regelmäßige Verjährung nach drei Jahren entfallen und verjähren. Da Sie selbstverständlich dennoch das Ihnen zustehende Geld erhalten möchten, können Sie diese Frist verlängern. Durch die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids kann durch einen vollstreckbaren Titel die Frist auf 30 Jahre verlängert werden. Ebenso können Sie durch eine Klage oder ernsthafte – idealerweise vor Zeugen oder schriftlich festgehaltenen Verhandlungen mit dem Schuldner – verlängern.

Wer kann die Fristen verlängern?

Die Verlängerung der Fristen obliegt grundsätzlich Ihnen als Gläubiger. Doch einige der möglichen Maßnahmen beanspruchen Zeit – insbesondere bei einem möglichen größeren Aufkommen. Daher können diese Maßnahmen auch von Dritten durchgeführt werden. Anwaltskanzleien, Inkassobüros oder auch spezielle Dienstleister können Verhandlungen führen, Klagen erheben oder Mahnbescheide beantragen, um die Fristen zu verlängern.

Wie kann das verstreichen der Frist noch verhindert werden?

Selbstverständlich möchten Sie weder als Schuldner noch als Gläubiger in die Situation kommen, dass es zu einem Zahlungsverzug und einem möglichen Verstreichen der Verjährungsfrist kommt. „Harte“ Maßnahmen, wie das Erheben einer Klage oder das Beantragen eines Mahnbescheid können durchaus übertrieben vorkommen und einer eigentlich guten Kundenbeziehung schaden. Damit Sie letztlich in allen Bereichen abgesichert und beruhigt sein können, gibt es weitere Möglichkeiten wie das Verstreichen der Verjährungsfrist verhindert werden kann.

Durch Prävention

Eine gute Kundenbeziehung, kurze und dennoch faire Zahlungsziele, eine freundliche und angemessene Kommunikation – auch bei der Erinnerung an die Zahlung – und guter Service können bereits als Präventivmaßnahmen dazu beitragen, dass Sie sich als Gläubiger erst gar nicht in dieser Situation wiederfinden. Denn glückliche und zufriedene Kunden halten Zahlungsziele in der Regel ein und müssen nicht daran erinnert werden. Ebenso sinkt das Risiko einer Verjährung. Eine hundertprozentige Sicherheit bieten solche präventive Maßnahmen jedoch leider nicht.

Durch Dienstleister

Damit Sie in jedem Fall an das Ihnen zustehende Geld kommen und sich selbst nicht mit dem Mahnwesen oder gar dem möglichen Verstreichen einer Verjährungsfrist befassen müssen, gibt es glücklicherweise Dienstleister, die Sie dabei unterstützen. Wir von abilita bieten Ihnen beispielsweise eine 100%-ige Zahlungsgarantie. Wählen Ihre Kunden bei einem Kauf oder einer Dienstleistung als Zahlart Kauf auf Rechnung oder SEPA-Lastschrift, gehören Zahlungsausfälle der Vergangenheit an. abilita. das rechnet sich.

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FAQ

Wie lange dauert eine Verjährungsfrist?

Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen, die es zu beachten gibt. Die Häufigsten sind jedoch die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren, welche u.a. bei Forderungen und Rechnungen greift, sowie der Gewährleistungsanspruch bei einem Kauf, bei dem die Verjährung nach 2 Jahren eintritt.

Wie verhindere ich die Verjährung einer Zahlung?

Um die Verjährung der Zahlung einer Forderung zu verhindern, gilt es frühzeitig aktiv zu werden. Selbst eine kaufmännische Mahnung verlängert die Frist nicht – das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage gegen den Schuldner jedoch schon. So ist eine titulierte Forderung 30 Jahre lang gültig.

Was kann ich tun, wenn eine Zahlung verjährt ist?

Sollte eine Forderung zur Zahlung tatsächlich verjährt sein, beispielsweise weil Sie beim Gläubiger und Schuldner gleichermaßen untergegangen ist, haben Sie noch die Möglichkeit auf den guten Willen des Schuldners. Sollte der Gläubiger den Schuldner lediglich erinnert, jedoch keine verlängerten Maßnahmen ergriffen haben, besteht zwar weiterhin eine offene Forderung – der Schuldner muss diese jedoch nicht ausgleichen.

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