Verrechnungsscheck

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Sind Schecks noch immer eine schnelle und einfache Zahlungsoption?

Wenn Sie eine offene Forderung begleichen müssen, sind Schecks eine schnelle und einfache Option, um dies zu erledigen. Um einen Scheck auszustellen, benötigen Sie eine Scheck-Vorlage, die Ihre Bank zur Verfügung stellt.

Damit der Verrechnungsscheck gültig ist und vom Zahlungsempfänger eingelöst werden kann, dürfen Sie nicht vergessen, den Scheck zu unterschreiben.

Was noch bei der Ausstellung eines Verrechnungsschecks beachtet werden muss, wie lange dieser gültig ist und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie hier bei abilita.

Keine Zeit, alles zu lesen? Dann schauen Sie sich die wichtigsten Fakten in der Zusammenfassung an:

Scheck – Wichtige Fakten und Fristen im Überblick

  • Nach wie vor anerkanntes Zahlungsmittel.
  • Birgt aber Betrugsrisiko und wird deshalb zunehmend weniger eingesetzt.
  • Sollte nur mit original Scheck-Vorlage der Bank ausgestellt werden.
  • Muss alle wichtigen Fakten enthalten und unterschrieben sein.
  • Kann nur ausgestellt werden, wenn man Inhaber eines Kontos ist.
  • Ist an andere Personen übertragbar (Ausnahme Namensscheck).
  • Kann mit einer Frist von 8 Tagen eingelöst werden.
  • Innerhalb Europas hat er eine Einlösefrist von 20 Tagen.
  • Ein Auslandsscheck sollte innerhalb von 70 Tagen eingelöst werden.
  • Je nach Bank muss ein Auslandsscheck auf der Rückseite unterschrieben werden.
  • Der Verrechnungsscheck kann nicht bar ausgezahlt werden und bringt mehr Sicherheit.
  • Der Orderscheck ist dank Identifikation beim Einlösen ebenfalls sicherer.
  • Der Bundesbankscheck gilt als sicher und kann bei der Bank bestellt werden.
  • Die Einlösung eines Schecks sollte bei Ihrer Hausbank erfolgen.
  • Je nach Bank können dafür Gebühren von bis zu 10 Euro anfallen.
  • Onlinebanken oder Banken ohne Filiale erwarten den Scheck per Post.
  • Ein Online-Einlösen ist nicht möglich, da der Scheck im Original vorliegen muss.

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Was ist Vorkasse? Was sind die Vor- und Nachteile?

Inhaltsverzeichnis

Gibt es noch Schecks?

Was ist ein Verrechnungsscheck?

Wie funktioniert ein Verrechnungsscheck?

Wie lange ist ein Verrechnungsscheck gültig?

Verrechnungsscheck einlösen – Wie ist der Ablauf?

Sie möchten selbst einen Scheck ausstellen? Los gehts!

Der Barscheck als unsichere Alternative

Der Inhaberscheck funktioniert ohne Identitätsprüfung!

Der Orderscheck bietet mehr Sicherheit

Der Namensscheck gilt als besonders sicher

Schecks als Zahlungsmittel – Wie hilft mir abilita dabei?

FAQ – Die häufigsten Fragen

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Gibt es noch Schecks?

Ja! Neben dem Verrechnungsscheck werden zusätzlich weitere Arten von Schecks angeboten. Alternativen sind beispielsweise die Barschecks, Namenschecks oder Orderschecks.

Sie werden weltweit eingesetzt, um jegliche Zahlungen zu tätigen, aber mit der steigenden Anzahl an Bezahlmöglichkeiten rücken Sie weiter in den Hintergrund. Laut Aussage der Postbank könnten sie in etwa 10 bis 15 Jahren der Vergangenheit angehören.

Denn: Schecks bergen Risiken sowohl für den Empfänger als auch für den Aussteller!

So ist nicht ersichtlich, ob der Verrechnungsscheck gedeckt ist und der Zahlungspflichtige genug Geld auf seinem Bankkonto hat. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Überweisung nicht stattfinden. Der Betrag muss bis zur Einlösung des Schecks vollständig auf dem Konto verfügbar sein, denn der Zahlungspflichtige kann schwer vorausplanen, wann genau der Empfänger den Verrechnungsscheck einlösen möchte.

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Was ist ein Verrechnungsscheck?

Der Verrechnungsscheck ist eine gültige Zahlungsverpflichtung, bei der das Geld direkt auf das Konto des Empfängers gezahlt wird. Der Scheckaussteller gibt mit dem Scheck die Anweisung an die eigene Bank, den Geldbetrag, welcher auf dem Scheck angegeben ist, an den Schecknehmer auszuzahlen. Dabei kann zwischen verschiedenen Scheck-Arten unterschieden werden.

Damit ein Scheck gültig ist und verwendet werden kann, muss er:

  • Mit dem Wort „Scheck“ gekennzeichnet sein;
  • den Namen der Bank, welche die Anweisung für die Bezahlung erhält, enthalten;
  • den Geldbetrag sowohl in Ziffern als auch in Worten enthalten;
  • und mit dem wann und wo der Ausstellung versehen werden.

Jeder Scheck muss vom Zahlungspflichtigen unterschrieben werden. Vergessen Sie die Unterschrift, kann der Scheck nicht eingelöst werden. Damit ein gewöhnlicher Scheck zu einem Verrechnungsscheck wird, kennzeichnen Sie das Dokument mit dem Vermerk „nur zur Verrechnung“.

Wie funktioniert ein Verrechnungsscheck?

Im Vergleich zu anderen Schecks darf ein Verrechnungsscheck nicht bar ausgezahlt werden. Dem Zahlungsempfänger wird das Geld bereits wenige Tage nach dem Einlösen des Schecks auf dem Konto gutgeschrieben. Der Vermerk, dass der Scheck nur zur Verrechnung gültig ist, erhöht die Sicherheit. Dadurch können Transaktionen nach der Auszahlung nachvollzogen werden, was bei einer Barauszahlung oder einem Barscheck nicht der Fall ist.

Wie lange ist ein Verrechnungsscheck gültig?

Die Verrechnungsscheck Frist beträgt 8 Tage ab Ausstellungsdatum gemäß Scheckgesetz (Art. 29 ScheckG). Einige Banken sind kulanter und nehmen Schecks auch noch nach Ablauf an. Falls nicht, bitten Sie den Aussteller, denselben Scheck nochmals auszustellen.

Schecks aus dem Ausland ausgestellt haben zur Einlösung eine längere Zeitspanne. Die Frist bei Schecks, die in Europa ausgestellt wurden, beträgt 20 Tage. Alle weiteren Schecks können innerhalb von 70 Tagen eingelöst werden.

Verrechnungsscheck nach 2 Jahren einlösen – ist das möglich?

Das wird sehr schwierig! Sollten Sie den Verrechnungsscheck mangels Deckung des Ausstellers oder aus anderen Gründen nicht rechtzeitig einlösen können, dann sinkt die Chance rapide. Fragen Sie bei Ihrer Bank mit Angabe eines triftigen Grunds nach, ob sie die Einlösung dennoch durchführt.

Manche Banken sind entgegenkommend und nehmen mit dem Aussteller Kontakt auf, um die Zahlungspflicht zu klären.

Sie können allerdings auch direkt den Aussteller kontaktieren und ihn / sie bitten, einen neuen Scheck zu erstellen.

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Verrechnungsscheck einlösen – wie ist der Ablauf?

Ein Verrechnungsscheck kann schnell und einfach eingelöst werden. Geben Sie den Scheck bei Ihrer Filialbank ab und füllen Sie das entsprechende Formular aus. Geben Sie das Datum, an dem Sie den Verrechnungsscheck einlösen und Ihre Bankverbindung an, auf der die Gutschrift erfolgen soll. Dann unterschreiben Sie.

Ihre Bank prüft jetzt, ob der Aussteller des Verrechnungsschecks über genügend Kontodeckung verfügt, um den Betrag auszuzahlen. Aus diesem Grund verzögert sich die Auszahlung um einige Tage.

Die Überweisung der Summe erfolgt unter Vorbehalt. Dies bedeutet: Wenn das Konto des Zahlungspflichtigen nicht ausreichend gedeckt ist, wird der Betrag nicht überwiesen! Ein großer Nachteil der Schecks.

Wenn Sie Kunde einer Direktbank ohne Filialen oder Online-Bank sind (etwa DKB oder ING-DiBa AG), senden Sie Ihren Verrechnungsscheck per Post an Ihre Bank. Vergessen Sie nicht, das Formular auszufüllen, das meist auf der Internetseite der Bank zur Verfügung gestellt wird.

Verrechnungsscheck online einlösen

Jeder Scheck muss der Bank im Original vorliegen, damit die Zahlungspflicht erfüllt werden kann. Deshalb ist ein Einlösen auch in Zeiten der Digitalisierung online nicht möglich.

Scheck einlösen – Die Kosten

DKB Scheck einlösenEinlösung selbst ist gratis, Kosten für Umschlag und Versand fallen an (etwa 1 Euro), da die Bank keine Filialen hat
Sparkasse Verrechnungsscheck einlösenetwa 2 Euro im günstigsten Kontomodell
Comdirect Scheck einlösenmit Girokonto 2,50 Euro
Postbank Scheck einlösenEinlösung gratis
ING-DiBa VerrechnungsscheckEinlösung selbst ist gratis, nur Kosten für Umschlag und Versand (etwa 1 Euro), da die Bank keine Filialen hat. Achtung: nur noch Schecks aus dem Inland!
Commerzbank Scheck einlösenmit Girokonto 2,50 Euro

Verrechnungsscheck auf anderes Konto

Sie können den Verrechnungsscheck auf ein fremdes Konto einzahlen, ganz problemlos. Schecks sind übrigens auch übertragbar. Handelt es sich um einen Inhaberscheck, benötigt es nichts, denn der Inhaber des Schecks ist zum Einlösen berechtigt. Ist es ein Orderscheck (wird der Empfänger explizit aufgeführt), dann vermerken Sie den neuen Empfänger auf der Rückseite und unterschreiben dort – das nennt man ein Indossament.

scheck-ausstellen

Sie möchten selbst einen Scheck ausstellen? Los gehts!

Es ist möglich, dass Sie Schecks auch selbst ausstellen, wenn Sie ein Konto bei einer Bank und darauf genügend Geld für die Deckung der Zahlungspflicht haben. Auch der Zahlungsempfänger sollte bei einem Verrechnungsscheck unbedingt ein Bankkonto besitzen, da sonst die Gutschrift nicht erfolgen kann.

So gehen Sie vor:

  1. Nutzen Sie das rechtsgültige Formular Ihrer Bank.
  2. Auf diesem ist die Schecknummer bereits vorgegeben. Merken Sie sich diese!
  3. Der Vermerk “Scheck” ist wichtig und auf der Vorlage bereits enthalten.
  4. Tragen Sie die Kontonummer des Empfängers ein.
  5. Setzen Sie den Zahlungsbetrag in Wort und Schrift ein.
  6. Vergessen Sie nicht Tag und Ort der Ausstellung.
  7. Zum Schluss unterschreiben Sie, da der Scheck sonst nicht rechtsgültig ist.

Bundesbankscheck

Ein bestätigter Bundesbankscheck gilt als besonders sicher. Die Frist von 8 Tagen zur Einlösung gilt hier genauso. Sie können einen Bundesbankscheck bei Ihrer Bank anfragen und beantragen.

Verrechnungsscheck ausstellen

Die Ausstellung ist dem eines Schecks gleich. Es bedarf lediglich den zusätzlichen Vermerk “nur zur Verrechnung”.

Barscheck ausstellen

Sie können einen Barscheck ausstellen, etwa wenn Ihr Kunde kein Konto besitzt. Nutzen Sie das Formular Ihrer Bank und setzen Sie neben Ort und Datum, den Zahlbetrag in Wort und Schrift ein. Sicherer wird der Bankscheck, wenn Sie daraus einen Orderscheck machen. Sprich, der Name des Empfängers wird dem Scheck hinzugefügt. Der Empfänger muss bei Einlösung nun ebenfalls unterzeichnen. Vergessen Sie bei einem Scheck niemals die eigene Unterschrift, da er sonst nicht eingelöst werden kann.

Die Scheckeinreichung ist unkompliziert

Auch die Scheckeinreichung selbst ist unkompliziert. Dafür muss der Verrechnungsscheck bei der eigenen Bank abgegeben und ein dazugehöriges Formular ausgefüllt werden.

Falls eine direkte Übergabe des Schecks nicht möglich ist, können Sie als Scheckaussteller den Verrechnungsscheck auch per Post an den Empfänger verschicken. Sollte nach dem Versenden ein triftiger Grund bestehen, kann der Verrechnungsscheck gesperrt und die Zahlung auch nach dem Versenden noch verhindert werden.

Die Scheck-Vorlage sollte nur im Original von der Bank genutzt werden

Bitte verwenden Sie nur die Scheck-Vorlage Ihrer Bank, da sie dem Scheckgesetz entspricht. Von sogenannten Gratis Downloads raten wir dringend ab!

Direktbanken bieten kostenlose Vorlagen in der Filiale an. Bei einer Online-Bank können Sie die Vorlage schnell und einfach per E-Mail bestellen.

Möchten Sie die Abläufe effizienter gestalten und Ihren Kunden sichere Alternativen anbieten? abilita ist in Deutschland einer der führenden Payment Service Provider. Wir garantieren, dass Ihre Rechnungen immer bezahlt werden. Dabei respektieren wir Ihre Geschäftsbeziehungen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf. Wir helfen gerne!

Der Barscheck als unsichere Alternative

Der Barscheck kann im Vergleich zu einem Verrechnungsscheck auch gegen Barzahlung eingelöst werden. Dies kann jedoch nur bei der ausstellenden Bank erledigt werden. Beim Einlösen wird der gesamte Betrag des Schecks dem Zahlungsempfänger ausgezahlt.

Jeder, der den Barscheck in diesem Moment besitzt, kann den Scheck einlösen! Die Bank muss keine Berechtigung oder Identität überprüfen.

Für unbefugte Personen ist es so ganz einfach, an das Geld zu gelangen. Und der Betrug bleibt meist unentdeckt, da nach dem Einlösen des Barschecks eine Rückverfolgung nicht möglich ist.

Wie unterscheidet sich der Verrechnungsscheck vom Barscheck?

Ein Verrechnungsscheck und ein Barscheck sind sich sehr ähnlich. Beide müssen die Voraussetzungen eines Schecks erfüllen, um gültig zu sein. Allerdings muss der Verrechnungsscheck den zusätzlichen Vermerk „nur zur Verrechnung“ enthalten.

Beim Einlösen der beiden Schecks ist der Unterschied, dass ein Barscheck bar ausgezahlt wird und bei einem Verrechnungsscheck die entsprechende Summe auf das Konto des Empfängers überwiesen wird.

Sie können einen Barscheck mit dem Vermerk “nur zur Verrechnung” zu einem Verrechnungsscheck machen. Allerdings funktioniert das nicht umgekehrt. Ein Verrechnungsscheck wird nicht zum Barscheck, nur weil der Vermerk gestrichen wird!

Der Inhaberscheck funktioniert ohne Identitätsprüfung!

Ein Inhaberscheck darf an diejenige Person ausgezahlt werden, welche im Moment der Inhaber ist. Dies stellt einen besonders geringen Aufwand für die Bank dar, da diese keine Identitätsprüfung durchführen muss. Somit ist das Einlösen des Schecks im Vergleich zum Orderscheck nicht auf eine bestimmte Person beschränkt und das Betrugsrisiko steigt.

Der Orderscheck bietet mehr Sicherheit

Der Orderscheck wird „Mit Order an“ ausgestellt, was bedeutet, dass der Aussteller den Berechtigten mit Namen auf dem Scheck kennzeichnet. Somit kann der Orderscheck auch nur von dieser benannten Person eingelöst werden, was die Sicherheit erhöht. Damit der Scheck auch gültig ist, muss er von dem Aussteller und dem Scheckempfänger unterschrieben werden.

Beim Einlösen wird anschließend der entsprechende Geldbetrag vom Konto des Ausstellers abgebucht und dem Zahlungsempfänger ausgezahlt.

Orderscheck einlösen

Auf einem Orderscheck ist der Name des Begünstigten vermerkt. Möchten Sie einen Orderscheck einlösen, dann müssen Sie sich bei der Bank ausweisen. Mit dieser Identitätsprüfung soll vor Missbrauch geschützt werden. Die Frist von 8 Tagen gilt hier ebenfalls.

Sie können einen Orderscheck übertragen, indem Sie ihn “indossieren”. Sie setzen auf der Rückseite des Schecks den Zahlungsempfänger ein und unterschreiben – des nennt man Indossament.

Der Namensscheck gilt als besonders sicher

Ein Namensscheck wird für eine bestimmte Person ausgestellt, welche auch die einzige Person ist, die den Scheck einlösen darf. Übertragungen der Berechtigung für die Einlösung des Namenschecks ist nicht möglich. Bei einem Namensscheck handelt es sich um eine besonders sichere Art der Geldübertragung. Beim Einlösen des Schecks muss die Bank die Identität und Berechtigung der Person überprüfen. Somit können Unbefugte schwer an das Geld gelangen.

Schecks als Zahlungsmittel – Wie hilft mir abilita dabei?

Durch die Sicherheit anderer Zahlungsmittel von seriösen Zahlungsdienstleistern wird der Scheck früher oder später ein Relikt der Vergangenheit sein. Denn in Bezug auf die Sicherheit ist er das schwächste Glied unter den Zahlungsmitteln und große Verlockung für Betrüger. Der Schaden für die Opfer ist hoch!

Wenn Sie einen Scheck ausstellen oder erhalten, seien Sie wachsam! Vergewissern Sie sich, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind:

  • die Unterschrift des Scheckausstellers;
  • den Namen der Bank, die zahlen soll;
  • und die Angabe des Datums und des Ortes, an dem der Scheck ausgestellt wurde;

Idealerweise sollte der Scheck auch frei von Streichungen oder Übermalungen sein, da diese auf einen betrügerischen Ursprung hindeuten können.

Zögern Sie nicht, die ausstellende Bank zu kontaktieren, um die Gültigkeit des Schecks zu bestätigen, bevor Sie die Transaktion abschließen.

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FAQ – Die häufigsten Fragen

Was ist ein Scheck?

Schecks sind Wertpapiere, die beispielsweise für die Auszahlung von Löhnen, Kautionen, Mieten oder die Bezahlung von Waren verwendet werden. Je nachdem, für welchen Zweck gibt es unterschiedliche Scheck-Arten.

Verrechnungsscheck, wie lange gültig?

Der Verrechnungsscheck, wie jeder andere Scheck auch, kann innerhalb von 8 Tagen eingelöst werden. Schecks innerhalb Europas unterliegen einer Frist von 20 und Auslandsschecks von 70 Tagen. Ist diese Frist verstrichen, machen einige Banken auch Ausnahmen und kontaktieren zur Bestätigung den Aussteller.

Wie löse ich einen Verrechnungsscheck ein?

Gehen Sie zu Ihrer Bank, bei der Sie ein Konto führen. Dort können Sie ein Formular ausfüllen und zusammen mit dem Scheck zur Zahlung auf Ihr Konto einreichen. Hat Ihre Bank keine Filiale, dann senden Sie den Verrechnungsscheck zusammen mit dem ausgefüllten Formular per Post an die Bank. Das Formular wird meist auf der Website zur Verfügung gestellt.

Wie löst man einen Scheck ein?

Ein Scheck kann nur eingelöst werden, wenn eine Deckung mindestens in Höhe seines Betrages vorhanden ist. Um eingelöst werden zu können, muss der Scheck bestimmte Formvorschriften erfüllen. Der Betrag muss sowohl in Ziffern als auch in Buchstaben angegeben werden. Vor oder nach dem Betrag darf kein Leerzeichen stehen. Der Name des Empfängers muss leserlich geschrieben werden. Schließlich ist der Zahlungsbeleg zu datieren und zu unterschreiben. Innerhalb von 8 Tagen kann der Scheck bei der Bank eingelöst werden. Dafür muss ein Formular der Bank ausgefüllt werden.

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