Was ist ein Verzugsschaden und wie hoch fällt dieser aus?

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Verspätet beglichene Rechnungen gehören häufig zum Alltag vieler Unternehmen. Oftmals kann dies zu eigenen finanziellen Problemen und zu hohen Kosten führen. Dabei können Sie Kosten, welche aufgrund eines Verzugs anfallen, geltend machen und vom Schuldner ersetzt bekommen. Solch ein Schaden wird Verzugsschaden genannt. Dazu zählen entgangene Gewinne, aber auch Portokosten und weitere anfallende Kosten.

Doch was sind die genauen Rechtsfolgen nach einem Verzugsschaden? Und welche Kosten können anfallen? Hier auf abilita erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Verzugsschaden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Verzugsschaden und wie hoch fällt dieser aus?
Was ist ein Verzugsschaden?
Was sind die Rechtsfolgen nach einem Verzugsschaden?
Welche Kosten fallen bei einem Verzugsschaden an?
FAQ

Was ist ein Verzugsschaden?

Entsteht aufgrund eines Verzugs ein Schaden, schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass der Schuldner dem Gläubiger diesen Schaden ersetzen muss. Ein Verzugsschaden entsteht beispielsweise, wenn eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen wurde. Der Verzugsschaden und die Kosten, welche der Schuldner in diesem Fall tragen muss, sind unter anderem Inkasso- oder Portokosten.

Des Weiteren kann ein Verzugsschaden entstehen, sollte ein Lieferant nicht pünktlich liefern. Um die eigenen Kunden weiterhin beliefern zu können, müssen Sie unter Umständen teure Ersatzware anschaffen. Auch diese Mehrkosten gelten als Verzugsschaden.

a. Schuldnerverzug

Der sogenannte Schaden beim Schuldnerverzug beschreibt den Schaden, welcher einem Gläubiger entsteht, wenn der Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Es ist gesetzlich geregelt (§§280 und 286 BGB), dass der Schuldner verpflichtet ist, diesen Schaden zu ersetzen.

Neben dem entstandenen Schaden müssen dem Gläubiger außerdem Verzugszinsen und weitere entstandene Kosten erstattet werden. Mehr Informationen darüber erfahren Sie unter Punkt 3.

b. Annahmeverzug

Möchte ein Schuldner fristgerecht und vertragsgemäß seine Schuld begleichen, der Gläubiger nimmt dies jedoch nicht rechtzeitig an, entsteht der sogenannte Annahmeverzug.

Wenn hierbei für den Schuldner ein Mehraufwand entsteht, muss ihm dieser gemäß §304 BGB, als Verzugsschaden ersetzt werden. Mehrkosten können beispielsweise entstehen, wenn der Schuldner sich um die weitere Aufbewahrung, Kühlung, erneute Lieferung oder die Erhaltung des geschuldeten Objekts kümmern muss.

c. Wann tritt Zahlungsverzug ein?

Ein Schuldner gerät in Zahlungsverzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung keine Zahlung leistet. Der Schuldner hat diese Zahlungsverzögerung zu verantworten.

Die Fälligkeit einer Rechnung wird in der Regel vertraglich vereinbart. Dies ist dann der späteste Zeitpunkt, bis zu welchem der Gläubiger seine Forderung erhalten haben muss. Nachdem die Fälligkeit eingetreten ist, muss der Schuldner gemahnt werden und befindet sich bei weiterer Nicht-Leistung anschließend im Zahlungsverzug.

In einigen Fällen ist jedoch keine Mahnung notwendig und der Schuldner gerät trotzdem in den Zahlungsverzug. So kann auf eine Mahnung verzichtet werden, wenn für die Leistung im Vertrag ein genaues Kalenderdatum vereinbart wurde. Sollte der Schuldner die Leistung endgültig verweigern ist die Mahnung ebenfalls entbehrlich.

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Was sind die Rechtsfolgen nach einem Verzugsschaden?

Erleidet ein Gläubiger einen Verzugsschaden, kann er Schadenersatz verlangen. Den Verzugsschaden muss der Schuldner laut §§280 und 286 BGB dem Gläubiger ersetzen. Dazu zählen beispielsweise auch Porto- oder Inkassokosten. Und auch entgangener Gewinn kann geltend gemacht werden.

Wenn es für den Schuldner nicht mehr zumutbar ist, dass er seine Leistung erbringt, hat der Gläubiger den Anspruch, Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.

Damit ein Gläubiger das Recht auf Schadenersatz hat und Verzugsschaden geltend machen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es muss eine noch offene Forderung vorliegen, welche fällig ist. Anschließend muss aufgrund der Nichtleistung des Schuldners ein Mehraufwand für den Gläubiger entstanden sein. Bei diesen Kosten handelt es sich in der Regel um Portokosten, Verzugszinsen, Inkassogebühren oder Gerichtskosten, welche nach einem Mahnbescheid anfallen.

Es ist auch möglich, dass der Schuldner einen Verzugsschaden als Schadenersatzanspruch geltend macht. Hierfür muss ein Annahmeverzug durch den Gläubiger vorliegen. Auch in diesem Fall muss aufgrund des Verzugs ein Schaden entstanden sein. Sollte  beispielsweise ein Gläubiger die geschuldeten Ware nicht fristgerecht annehmen und der Schuldner muss aus diesem Grund erhöhte Lagerkosten aufwenden, muss der Gläubiger diese Kosten ersetzen.

Verzugsschaden

Welche Kosten fallen bei einem Verzugsschaden an?

Gerät ein Vertragspartner in Verzug, erhöht dies nicht nur den Aufwand, um die Forderung einzutreiben. Auch hohe Kosten können entstehen. Diese Kosten können geltend gemacht werden und müssen vom Schuldner als Verzugsschaden ersetzt werden. Wenn die Fälligkeit einer Rechnung vertraglich vereinbart wurde, fallen zusätzlich Verzugszinsen an, welche der Schuldner zahlen muss. Diese -und Weitere Kosten werden im Nachfolgenden genauer erläutert.

a. Verzugszinsen

Sobald ein Zahlungsverzug eintritt, besitzt ein Gläubiger das Recht, Verzugszinsen zu verlangen. Dies ist gesetzlich geregelt. 

Die Verzugszinsen unterscheiden sich abhängig davon, ob es sich um Verbraucher oder Unternehmen handelt. Bei Verbrauchern liegt der Zinssatz für Verzugszinsen bei einem Verzugsschaden bei 5-%-Punkten über dem Basiszinssatz. Bei Unternehmen ist der Verzugszinssatz 9-%-Punkte über dem Basiszinssatz festgelegt.

Die Höhe der Verzugszinsen kann variieren, sollten Sie selbst einen Kredit in Anspruch nehmen. Falls hier die Zinsen über den zuvor genannten gesetzlichen Verzugszinsen liegen, können Sie diese als Verzugszinsen geltend machen.

Des Weiteren ist es möglich, im Voraus vertraglich die Höhe der Verzugszinsen nach einem Verzugsschaden zu bestimmen. In diesem Fall können Sie den vertraglich vereinbarten Zinssatz ansetzen.

b. Mahn- und Anwaltskosten

Leistet ein Schuldner trotz Zahlungserinnerungen nicht, beauftragen viele Unternehmen ein Inkassobüro, um fällige Forderungen einzutreiben. Dabei fallen Gebühren, wie etwa Mahnkosten, an.

Befindet sich ein Schuldner im Zahlungsverzug, kommen sämtliche Kosten dazu, welche mit- und nach der zweiten Mahnung anfallen, um die Zahlung einzufordern. 

Dabei ist zu beachten, dass nur die Kosten als Verzugsschaden geltend gemacht und vom Schuldner verlangt werden können, welche direkt aufgrund des Verzugs entstehen. Dies sind beispielsweise Portokosten, welche anfallen, um Mahnungen zu verschicken.

c. Schadenersatz für entgangenen Gewinn

Entgeht Ihnen aufgrund eines Verzugs ein Gewinn, kann dieser als Schadenersatz geltend gemacht werden. Damit dies möglich ist, müssen Sie nachweisen können, dass Ihnen der Gewinn unmittelbar aufgrund des Verzugs entgangen ist. Wenn es sich hierbei um einen Verzugsschaden handelt, besteht die Möglichkeit, den Schaden ersetzt zu bekommen.

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FAQ

Was ist ein Verzugsschaden?

Der Schaden, welcher aufgrund eines Verzugs entsteht, wird Verzugsschaden genannt. Die dadurch entstandenen Kosten können geltend gemacht werden.

Wie hoch sind die Kosten eines Verzugsschadens?

Die Höhe eines Verzugsschadens kann je nach Fall variieren. Einberechnet werden auch Portokosten, entgangener Gewinn und Verzugszinsen.

Wann tritt der Verzug ein?

In der Regel gerät ein Schuldner in Zahlungsverzug, wenn er, trotz erhaltener Mahnung nicht leistet. In einigen Fällen ist die Mahnung jedoch entbehrlich, beispielsweise wenn der Schuldner die Leistung endgültig verweigert.

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