Nachdem eine Leistung erbracht wurde, muss oft auf die Begleichung der Rechnung gewartet werden. Es kommt immer wieder vor, dass ein Kunde nicht zahlungsfähig ist und die Schuld nicht begleichen kann. Um Ihre Forderung trotzdem einholen zu können, muss in diesem Fall ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Wenn Ihr Kunde jedoch auch nach jeglichen Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht bezahlt, ist der letzte Schritt, ein Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Doch was genau ist ein Vollstreckungsbescheid? Wie es zu einem Vollstreckungsbescheid kommen kann, welche Fristen beachtet werden müssen und welche Kosten dabei anfallen, erfahren Sie hier auf abilita.de
Inhaltsverzeichnis
Vollstreckungsbescheid, was ist nun zu tun?
Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
Wie kommt es zu einem Vollstreckungsbescheid?
Wichtige Fristen rund um den Vollstreckungsbescheid
Was ist nach einem Vollstreckungsbescheid zu tun?
Was kostet ein Vollstreckungsbescheid?
FAQ
Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
Wenn Sie ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet haben, ist der letzte Schritt der sogenannte Vollstreckungsbescheid. Ein Vollstreckungsbescheid wird beantragt, nachdem ein Schuldner eine offene Forderung trotz Erinnerungen und Mahnungen nicht bezahlt. Nach einem erfolgreichen Vollstreckungsbescheid hat der Gläubiger die Berechtigung, seine Forderung per Gerichtsvollzieher einzutreiben. Das bedeutet, dass beispielsweise das Gehalt, das Kontoguthaben oder Vermögensgegenstände gepfändet werden können.
Damit ein Vollstreckungsbescheid geltend ist, müssen einige Voraussetzungen dafür erfüllt sein. Dies dient dem Schutz des Schuldners vor möglichen Vollstreckungsmaßnahmen, welche nicht berechtigt sind. Zunächst muss die bestehende Forderung begründet sein. Somit muss der Gläubiger nachweisen, dass er seine Leistung bereits erbracht hat. Zudem muss er eine angemessene Rechnung ausgestellt haben und es dürfen keine Mängel oder jegliche Verletzung von Garantien vorliegen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass bereits erfolgte Mahnungen keinen Erfolg hatten. Das heißt, der Gläubiger ist dazu verpflichtet zu versuchen, vor einem gerichtlichen Verfahren die Situation außergerichtlich zu klären. Dafür muss der Schuldner mindestens einmal an die Zahlung mit einer angemessenen Frist erinnert werden. Diese Mahnfristen betragen in der Regel zwischen fünf und zehn Tagen. Somit hat der Zahlungspflichtige genug Zeit, um zu reagieren. Erst wenn der Schuldner immer noch nicht reagiert, kann der Gläubiger ein Mahnverfahren einleiten und anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragen.
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Wie kommt es zu einem Vollstreckungsbescheid?
Um ein Vollstreckungsbescheid erfolgreich beantragen zu können, muss zunächst ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Wie genau dieser abläuft, ist gesetzlich vorgeschrieben. Sollte der Schuldner eine offene Forderung nicht bezahlen, muss der Gläubiger zunächst außergerichtliche Maßnahmen verfolgen. So muss der Schuldner zunächst an die Zahlung erinnert werden und aufgefordert werden, die Rechnung zu begleichen. Eine gute Kommunikation kann zudem helfen, das genaue Problem festzustellen. Sollte der Kunde zahlungsunfähig sein, kann dem Schuldner beispielsweise angeboten werden, die Schuldsumme in Raten abzubezahlen. Das erspart ein aufwendiges Gerichtsverfahren.
Sollte der Kunde nicht reagieren und trotz Zahlungserinnerungen die offene Forderung nicht begleichen, können gerichtliche Maßnahmen nicht mehr vermieden werden. Somit muss ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Dabei wird der Schuldner mindestens einmal gemahnt. Er erhält eine angemessene Mahnfrist, die in der Regel fünf bis zehn Tage beträgt, um auf die Mahnung reagieren zu können. Sollte diese Reaktion jedoch nicht folgen, muss ein Mahnbescheid beantragt werden. Dies muss der Gläubiger bei dem Mahngericht online oder mit einem vorgedruckten Mahnantrag erledigen. Der Schuldner hat dafür 14 Tage Zeit darauf zu reagieren. Mit dem Mahnbescheid gewinnt der Gläubiger zusätzlich Zeit, da die Verjährung seiner Ansprüche für sechs Monate gehemmt wird.
Wenn die Frist von 14 Tagen abgelaufen ist und der Schuldner nicht reagiert hat, kann der Gläubiger ein Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit kann der Gläubiger das Vermögen des Schuldners pfänden lassen und somit wird die offene Forderung beglichen. Der Schuldner hat jedoch die Möglichkeit, dem Vollstreckungsbescheid zu widersprechen, sollte die Forderung des Gläubigers nicht berechtigt sein.
Wichtige Fristen rund um den Vollstreckungsbescheid
Damit ein Gläubiger das Recht erlangt, die Konten oder Vermögensgegenstände des Schuldners zu pfänden, gibt es einige Fristen, welche beachtet werden müssen. So kann es beispielsweise zu einer Verjährung oder einer Verwirkung des Vollstreckungsbescheids kommen. Zudem kann ein Schuldner dem Vollstreckungsbescheid widersprechen. Aber auch in diesem Fall muss der Schuldner eine Frist beachten. Ist diese Frist vergangen, kann er beispielsweise der Schuldsumme nicht mehr widersprechen.
a. Verjährung
Die Verjährung von Schulden ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Generell verjähren sie gemäß §195 BGB nach drei Jahren. Diese Frist startet am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis davon erlangt hat. Nach der Frist, nachdem der Anspruch verjährt ist, ist es für den Gläubiger nicht mehr möglich, ihn durchzusetzen, auch wenn dieser berechtigt ist. Um dies zu verhindern und einen Anspruch zu schützen, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dieser unterliegt nicht der 3-Jahres-Frist und verjährt somit erst nach 30 Jahren. Das bedeutet, dass Sie Ihre Forderungen vor Verjährung schützen und bis zum Ablauf der 30 Jahre durchsetzen können. Sollte der Schuldner also gegenwärtig zahlungsunfähig sein, innerhalb der 30-Jahre-Frist jedoch zahlungsfähig werden, hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Ansprüche in Zukunft geltend zu machen.
b. Verwirkung
Wenn ein Anspruch verwirkt ist, kann man ihn nicht mehr durchsetzen. Bei den meisten Fällen eines Vollstreckungsbescheids ist dies jedoch ausgeschlossen. Sollte ein Gläubiger seine Ansprüche für mehrere Jahre nicht geltend gemacht haben, wurde eine Verwirkung jedoch meist abgelehnt, aus dem Grund, dass der Vollstreckungsbescheid den Gläubiger vor Verjährung schützt. Dadurch zeigt ein Schuldner, dass er seinen Anspruch durchsetzen möchte, was somit die Bedingungen für die Verwirkung ausschließt. Somit hat der Gläubiger bis zu 30 Jahre Zeit, um seine Forderung geltend zu machen.
c. Einspruch
Sollte der Anspruch und Vollstreckungsbescheid nicht berechtigt sein, hat der Schuldner 14 Tage Zeit, um einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Wenn dies nicht innerhalb dieser Frist geschieht, ist der Vollstreckungsbescheid vollständig wirksam und der Gläubiger hat das Recht, mit der Pfändung zu starten. Somit kann der Schuldner keine weiteren Widersprüche gegen die Schuldsumme oder weitere Kriterien rund um die bestehende Forderung vorbringen.
Nachdem der Schuldner widersprochen hat, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Hierbei muss sich der Gläubiger verteidigen. Dafür muss seine Forderung bewiesen werden. Bei einer Schuldsumme bis 5.000 Euro brauchen Schuldner und Gläubiger keinen Anwalt. Bei einer höheren Schuldsumme müssen beide Parteien einen Anwalt engagieren. Im Gerichtsverfahren wird von dem Gericht überprüft, ob der Anspruch des Gläubigers berechtigt ist und ob die Leistung erbracht wurde und für die Schuldsumme angemessen ist.
Sollte der Schuldner gewinnen und der Vollstreckungsbescheid vom Gericht aufgehoben werden, müssen alle bereits erledigten Pfändungsmaßnahmen rückgängig gemacht werden. Alle Gerichts- oder Anwaltskosten, die aufgrund des Vollstreckungsbescheids angefallen sind, müssen vom Gläubiger gezahlt werden. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird und der Vollstreckungsbescheid vom Gericht bestätigt wird, hat der Gläubiger ein Pfändungsrecht und der Schuldner ist für das Begleichen aller Gerichts- und Anwaltskosten zuständig. Allerdings ist es für beide Parteien auch möglich, sich vor Gericht auf einen Kompromiss zu einigen. In den meisten Fällen könnte dies beispielsweise eine Ratenzahlung beinhalten. So kann der Gläubiger seine Forderung erhalten und der Schuldner muss nicht die komplette Schuldsumme auf einmal bezahlen.
Was ist nach einem Vollstreckungsbescheid zu tun?
Wenn ein Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragt hat und nach 14 Tagen kein Widerspruch erfolgt ist, ist der Vollstreckungsbescheid wirksam. Somit hat der Gläubiger das Recht, seine Ansprüche umgehend durchzusetzen. Außerdem kann der Gläubiger dem Schuldner mit einer Vollstreckungsankündigung eine weitere letzte Frist von 14 Tagen gewähren.
Nach einem erfolgreichen Vollstreckungsbescheid darf der Gläubiger mit der Einleitung der Pfändung beginnen. Hier kann ein Gerichtsvollzieher Geld, aber auch Wertgegenstände des Schuldners pfänden, um die Forderungen des Gläubigers zu begleichen. Die Wertgegenstände werden entweder beschlagnahmt, können jedoch auch verkauft werden. Es darf nur so viel gepfändet werden, bis die Schuldsumme beglichen werden kann. Zudem gibt es einige Ausnahmen an Gegenständen, die nicht gepfändet werden dürfen. So kann beispielsweise ein Auto nicht gepfändet werden, wenn dieses für den Beruf oder die Ausbildung des Schuldners benötigt wird. Auch Gegenstände des Partners vom Schuldner sowie Gegenstände, welche für die notwendige Lebenshaltung genutzt werden, dürfen nicht gepfändet werden.
Sollte die erste Pfändung nicht erfolgreich sein, da der Schuldner beispielsweise keine geeigneten Gegenstände oder Konten besitzt, die gepfändet werden können, kann der zuständige Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft verlangen. Dadurch erhält der Gerichtsvollzieher nähere Informationen darüber, ob der Schuldner möglicherweise weitere Gegenstände, Konten oder jegliche Finanzdepots besitzt, die beschlagnahmt werden können. Deswegen muss der Schuldner Nachweise über sein Einkommen oder Unterhaltspflichten vorlegen. Auch Informationen zu möglichen Nebenverdiensten und Angaben zum Arbeitgeber müssen gemacht werden. Sollte der Schuldner Wertgegenstände wie Autos oder technische Geräte besitzen, welche einen höheren Wert besitzen, muss er auch dies dem Gerichtsvollzieher mitteilen. Zudem muss der Schuldner den Gerichtsvollzieher über Bargeld oder Wertpapiere wie Aktien, welche sich in seinem Besitz befinden, informieren.
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Was kostet ein Vollstreckungsbescheid?
Wenn ein Gläubiger ein Vollstreckungsbescheid beantragt, entstehen dabei Kosten. Bei einem Widerspruch und darauffolgenden Gerichtsverfahren fallen Gerichts- und möglicherweise Anwaltskosten an, die je nach dem Ergebnis des Verfahrens vom Gläubiger oder Schuldner gezahlt werden müssen. Unabhängig davon, ob dem Vollstreckungsbescheid widersprochen wird oder nicht, verlangt das Mahngericht, bei dem der Antrag gestellt wird, Verwaltungs- und Gerichtskosten. Diese Kosten müssen von dem Gläubiger bereits vorweg gezahlt werden. Bei erfolgreichem Vollstreckungsbescheid bekommt er diese Kosten jedoch wieder zurückgezahlt. Wie hoch die Gerichtskosten anfallen, ist im Gesetz geregelt. Dabei sind die Kosten abhängig von der Streitsumme.
Sollten das Mahnverfahren und der Vollstreckungsbescheid erfolgreich für den Gläubiger verlaufen, muss er die anfallenden Kosten nicht selbst tragen. Der Gläubiger kann somit in diesem Fall seine Kosten zurückerstatten lassen. Das beinhaltet alle Gerichts- und Verwaltungskosten, die während des Prozesses angefallen sind. Wenn während des Gerichtsverfahrens ein Anwalt eingesetzt wurde, muss der Schuldner zusätzlich auch alle angefallenen Anwaltskosten decken.
FAQ
Ein Vollstreckungsbescheid kann beantragt werden, nachdem ein Schuldner eine offene Rechnung trotz Mahnungen nicht bezahlt. Ist der Vollstreckungsbescheid erfolgreich, kann das Vermögen des Schuldners gepfändet werden.
Sollte der Schuldner dem Vollstreckungsbescheid nicht widersprechen, bekommt der Gläubiger das Recht, mit einem Gerichtsvollzieher seine Forderung einzuholen. Dafür werden Konten und Wertgegenstände gepfändet.
Das Mahngericht verlangt Gerichts- sowie Verwaltungskosten. Zudem können Kosten für einen Anwalt anfallen, sollte dieser benötigt werden. Bei einem erfolgreichen Vollstreckungsbescheid müssen die Kosten vom Schuldner getragen werden.