Zahlungsverzug

Zahlungsverzug

Welche Rechte hat der Verkäufer?

Leider ist Zahlungsverzug ein Problem, welches immer wieder vorkommt: Nach erbrachter Leistung wartet der Verkäufer (in diesem Falle der Gläubiger) auf die Zahlung der Rechnung. Erfolgt diese nicht fristgerecht oder gar nicht, dann ist meist eine Mahnung der nächste logische Schritt.

Ist die Zahlungsfrist nicht individuell vereinbart, haben Kunden in der Regel 30 Tage Zeit, um Ihre Rechnung zu begleichen. Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraums geschehen, tritt automatisch ein Zahlungsverzug ein.

Um was es sich konkret bei einem Zahlungsverzug handelt, wann dieser genau eintritt und welche Rechte und Pflichten beide Seiten (Gläubiger / Schuldner) haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Keine Zeit für den kompletten Beitrag? Lesen Sie das Wichtigste nachfolgend im Überblick.

Verzug BGB – Das Wichtigste im Überblick

Der Zahlungsverzug BGB (480) gemäß § 286 Verzug des Schuldners tritt ein, wenn:

  • kein Zahlungsziel definiert und in der Rechnung klar hingewiesen wurde, tritt nach 30 Tagen nach Erhalt der Ware / Dienstleistung der Zahlungsverzug ein;
  • der Erhalt der Mahnung bestätigt wurde;
  • das Zahlungsziel deutlich auf der Rechnung oder den AGB festgelegt ist und überschritten wird, dann bedarf es keiner Mahnung;
  • der Käufer / Kunde die Zahlung verweigert – auch dann bedarf es keinem Mahnschreiben.

Übrigens: Das Versenden einer Mahnung und die Häufigkeit dieser ist nicht gesetzlich geregelt oder vorgeschrieben. Die Mahnung muss in schriftlicher Form eingehen und vom Schuldner bestätigt werden.

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Forderungsmanagement

Inhaltsverzeichnis

Zahlungsverzug Definition

Voraussetzungen Zahlungsverzug

Gibt es Unterschiede zur Fälligkeit?

Wann tritt Zahlungsverzug ein?

Zahlungsverzug, was tun?

Gesetzliche Zahlungsfrist BGB

Mahnung BGB

Zahlungsverzug Rechte und Pflichten

Zahlungsverzug – Welche Kosten entstehen?

Fristlose Kündigung Mietvertrag bei Zahlungsverzug

Wie hilft mir abilita bei einem Zahlungsverzug?

Zahlungsverzug muss kein Grund für Frust sein – Unser Fazit

FAQ – Die häufigsten Fragen zum Zahlungsverzug

Zahlungsverzug Definition

Zahlungsverzug

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im § 280 und § 286 den Zahlungsverzug. Dabei wird beschrieben, welche Rechte und Pflichten der Schuldner und der Gläubiger haben, sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen. Auch der Zeitpunkt des Eintritts eines Zahlungsverzugs wird im BGB geregelt.

Der Zahlungsverzug ist eine ungewöhnlich lange und vertraglich nicht vorgesehene Dauer oder sogar das völlige Ausbleiben der Bezahlung von Leistungen. Er stellt eine große Belastung und Unsicherheit für Unternehmen dar, unabhängig von Branche und Sektor.

Wenn nach dem Eintritt der Fälligkeit gemahnt wird und der Schuldner dennoch nicht zahlt, gerät er durch die Mahnung in den Zahlungsverzug. Eine offene Zahlung sollte gütlich bereinigt, darf aber auf keinen Fall nachgegeben werden.

Voraussetzungen Zahlungsverzug

Damit ein Zahlungsverzug eintreten kann, gibt es einige Voraussetzungen, die dafür erfüllt werden müssen. Auch diese sind in § 280 und § 286 BGB geregelt:

  • So muss generell ein berechtigter Anspruch auf die Zahlung bestehen, welche bereits fällig ist. Außerdem muss es dem Schuldner möglich sein, die Leistung zu vollbringen. Dabei gilt laut dem Gesetzgeber, dass das Erbringen einer Geldschuld grundsätzlich immer möglich ist.
  • In den meisten Fällen muss der Schuldner gemahnt und somit erneut zu einer Zahlung aufgefordert werden.
  • Die letzte Voraussetzung ist, dass durch den Schuldner ein Verschulden vorliegt. Das ist meistens bei einer Geldschuld der Fall, wenn der Zahlungspflichtige die Summe nicht bezahlen kann.

abilita ist in Deutschland einer der führenden Forderungsmanagement Provider. Wir garantieren, dass Ihre Rechnungen immer bezahlt werden. Sie müssen sich nicht mehr um Mahnungen und Zahlungserinnerungen kümmern. 

Gibt es Unterschiede zur Fälligkeit?

Ja, es wird zwischen einem Zahlungsverzug und einer Fälligkeit unterschieden. Nur wenn eine Zahlung fällig ist, bedeutet das nicht, dass auch ein Zahlungsverzug eingetreten ist.

Den Zahlungstermin können Gläubiger und Schuldner grundsätzlich selbst bestimmen. Hierbei sind Sie an keine bestimmte gesetzliche Regelung gebunden.

Wenn kein Zeitpunkt vereinbart wird, gilt § 271 BGB. Dieser besagt, dass in jenem Fall der Gläubiger die Leistung sofort verlangen und der Schuldner die Leistung unverzüglich erbringen muss. Die Zahlung ist also umgehend fällig, wenn vertraglich keine andere Fälligkeit vereinbart wurde.

Ein Zahlungsverzug tritt in den meisten Fällen jedoch erst ein, wenn der Schuldner gemahnt wurde.

Wann tritt Zahlungsverzug ein?

Generell gerät ein Schuldner in einen Zahlungsverzug, wenn dieser seine Rechnung innerhalb der vereinbarten Frist nicht zahlen kann oder will. Beim genauen Eintritt des Zahlungsverzugs wird zwischen folgenden Situationen unterschieden:

Zahlungsverzug ohne Mahnung

In der Regel ist ein Schuldner im Zahlungsverzug, sobald er eine Mahnung erhalten hat. Allerdings ist ein Mahnschreiben in einigen Fällen nicht notwendig.

Wann tritt ein Zahlungsverzug ohne Mahnung gemäß BGB ein?

  • Wenn in der Rechnung ein Kalendertag als Zahlungsziel festgelegt wird,
  • wenn die Zahlung bei Erhalt der Rechnung fällig ist,
  • oder wenn der Zahlungspflichtige die Leistung seiner Schuld vorsätzlich nicht bezahlt und endgültig verweigert.

Die Zeit, in der die Zahlung erbracht werden soll, muss vertraglich vereinbart oder in den AGB klar definiert werden. Damit müssen also beide Vertragsparteien einverstanden sein. Eine einseitige Festlegung des Gläubigers reicht hierfür nicht aus. Nach Erhalt der Rechnung hat ein Verbraucher gesetzlich 30 Tage Zeit, diese zu begleichen, solange nichts anderes vereinbart wurde.

Sollte ein anderes Zahlungsziel vereinbart worden sein, dann kann der Verkäufer nach 4 Wochen der Nichtzahlung rechtliche Maßnahmen einleiten.

In einigen Fällen kann es passieren, dass ein sofortiger Zahlungsverzug aus besonderen Gründen und aufgrund der Interessen beider Vertragsparteien gerechtfertigt ist.

Ein Beispiel für einen solchen Fall wäre das Scheitern des Einzugs einer Lastschrift oder beim Bestehen einer Selbstmahnung.

Selbstmahnung – Schon mal gehört?

Kann der Schuldner (Käufer) der Pflicht der Zahlung nicht nachkommen, kann er den Verzug der Zahlung beim Gläubiger selbst ankündigen: Diesen Vorgang nennt man Selbstmahnung. Die Mahnung des Verkäufers ist somit hinfällig, der sich der Käufer selbst zur Zahlung mahnt.

Rechnung ohne Zahlungsziel

Haben Sie eine Rechnung ohne Zahlungsziel erhalten oder versendet, dann gilt die Rechnung als sofort fällig. Der Gläubiger kann nach vollständigem Erbringen der Leistung die Leistung unverzüglich einfordern. Es wird dem Schuldner aber eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen eingeräumt.

Lesen Sie weiter unten mehr zur 30-Tage-Regelung.

Der Einfachheit und Klarheit halber geben Sie auf Ihren Rechnungen immer ein Zahlungsziel an. Dann wissen Ihre Kunden, bis wann Sie die Zahlung zu leisten haben und Missverständnisse haben weniger Platz.

Zahlungsverzug mit Mahnung

Wenn der Schuldner auch nach Fälligkeit nicht zahlen kann oder möchte, kann der Gläubiger eine Mahnung verschicken. Diese ist einseitig und empfangsbedürftig. Wie die Mahnung erfolgt, darf der Gläubiger selbst entscheiden. So kann diese per Brief, per E-Mail oder sogar telefonisch erfolgen.

Wir empfehlen das Versenden der Mahnung in schriftlicher Form per Einschreiben. So kann der Schuldner den Empfang bestätigen. Nachdem der Zahlungspflichtige die Mahnung erhalten hat, tritt der Zahlungsverzug ein.

Können wir Sie bei der Erstellung einer korrekten Mahnung unterstützen? Als Service Provider für offene Forderungen kennen wir die Rechtslage und wissen, wie man Geschäftsbeziehungen bewahrt.

Wie viele Mahnungen?

Wie oft ein Gläubiger insgesamt mahnen soll, wird rechtlich nicht vorgeschrieben und liegt im Ermessen des Gläubigers. In den meisten Fällen werden bis zu drei Mahnungen versendet, ehe die nächsten rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Die Erste ist kostenlos, die Nächsten können mit einer Mahngebühr belegt werden.

30-Tage-Regelung

Bei Entgeltforderungen von Gläubigern an Verbraucher gilt meistens die sogenannte 30-Tage-Regelung. Damit diese gilt, muss in der Rechnung deutlich darauf hinweisen werden. Eine Anmerkung in den AGB des Zahlungsempfängers ist hierbei nicht ausreichend.

Diese Regelung besagt, dass der Schuldner automatisch in einen Zahlungsverzug gerät, wenn die gesetzliche Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder nach Fälligkeitsdatum auf der Rechnung abgelaufen ist. Ist diese Regelung nicht auf der Rechnung vermerkt, muss der Gläubiger zuerst mahnen, bevor ein Zahlungsverzug eintritt.

Wenn der Geschäftspartner kein Verbraucher, sondern ein anderes Unternehmen ist, gilt ebenfalls ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Heißt also auch hier: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Leistung des Gläubigers gerät das Unternehmen in einen Zahlungsverzug. Es muss dann aber nicht explizit auf der Rechnung hingewiesen werden.

Der Zahlungsverzug kann auch früher eintreten, wenn der Schuldner in diesem Fall den Rechnungszugang leugnet. Sollte dies geschehen, beginnt die Frist mit dem Liefertermin der Gegenleistung (Leistung des Gläubigers).

Zahlungsverzug was tun

Zahlungsverzug, was tun?

Das Wichtigste vorweg: Weisen Sie die Bedingungen für die Zahlungen immer klar und deutlich in Ihren AGB aus!

Wie wir alle wissen, ist es weder für uns noch für unsere Kunden eine angenehme Aufgabe, einen Kunden wegen einer verspäteten Zahlung zu mahnen. Daher ist es wichtig, die Situation mit Feingefühl zu handhaben, aber auch hart zu bleiben, wenn es nötig ist. Schließlich ziehen verspätete Zahlungen, unabhängig von der Ursache eine lange Liste von Konsequenzen nach sich.

Der erste Schritt, um zu vermeiden, dass Sie mit einer verspäteten oder unbezahlten Zahlung konfrontiert werden, besteht darin, die Situation zu antizipieren.

Zunächst können Sie versuchen, die Situation gütlich zu lösen, indem Sie den Schuldner dazu bringen, den geschuldeten Betrag zu begleichen. Dies geschieht in der Regel durch eine Zahlungserinnerung, der den Schuldner daran erinnern soll, dass die Zahlung immer noch nicht erfolgt ist, in der Hoffnung, dass dies ausreicht.

Dieser Schritt ist entscheidend: Er dient nicht nur als Warnung an den Schuldner, sondern auch als rechtlicher Beweis für den Zahlungsverzug oder die Nichtzahlung. Wenn der Kunde trotz aller Formalitäten nicht zahlt, können Sie ein Gerichtsverfahren gegen Ihren Schuldner einleiten. Diese Entscheidung sollte nicht leichtfertig getroffen werden, da sie Ihre Geschäftsbeziehung zu dem Kunden stark beeinträchtigen kann.

Gut zu wissen: Ab dem ersten Tag nach dem Fälligkeitsdatum sind die Verzugszinsen von Rechts wegen fällig.

abilita bietet Ihnen ganzheitliches Forderungsmanagement mit Fingerspitzengefühl. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Außenstände beseitigen, ohne Kundenbeziehungen zu strapazieren.

Gesetzliche Zahlungsfrist BGB

Die gesetzliche Zahlungsfrist BGB muss zwingend und systematisch auf der Rechnung und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angegeben werden. Die Frist läuft ab dem Erhalt der Ware oder der Rechnung.

Sollte der Rechnungserhalt nicht sicher sein, dann sieht das Zahlungsziel BGB den Wareneingang vor.

Es gibt mehrere mögliche Zahlungsfristen:

  • Barzahlung: Zahlung am Tag der Lieferung oder Leistung.
  • Zahlung bei Erhalt: Zahlung nach mindestens 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
  • Zahlung mit Standardfrist: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung oder Fertigstellung.
  • Zahlung mit verhandelter Frist: Zahlung bis zu 60 oder 120 Tage nach Ausstellung der Rechnung oder 45 Tage zum Monatsende ab dem Datum der Ausstellung der Rechnung.

Diese Modalitäten müssen vertraglich festgehalten und vereinbart werden. Die gesetzliche Zahlungsfrist gemäß § 286 BGB sieht vor, dass frühestens 30 Tage nach Erhalt der Waren oder Dienstleistungen ein Zahlungsverzug vorliegt.

Mahnung BGB

Mahnung Zahlungsverzug

Wie bereits oben erwähnt, muss der Schuldner – bis auf einige Ausnahmen – gemäß § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB zuerst gemahnt werden, damit der Verzug eintritt. Nach der ersten Mahnung können weitere Mahnungen versendet werden, sollte der Zahlungspflichtige seine Leistung immer noch nicht erbringen.

Nachdem der Schuldner (Käufer) die erste Mahnung erhalten hat, ist er im Zahlungsverzug. Dafür fallen Verzugszinsen an. Generell können nach der zweiten Mahnung zusätzlich Mahnkosten gefordert werden.

Sollte der Zahlungspflichtige sich nach diesen Maßnahmen immer noch im Verzug befinden, hat der Gläubiger das Recht, mit einem Mahnantrag einen Rechtsweg einzuschlagen. Wenn aufgrund der fehlenden Leistung des Schuldners für den Gläubiger ein Schaden entsteht, kann dieser einen Antrag auf einen Schadensersatzanspruch stellen.

Lesen Sie mehr: Verzugsschaden

Mahnung Definition

Was bedeutet Mahnung?

Bei einer Mahnung handelt es sich um eine Aufforderung an den Schuldner, die fällige Leistung zu zahlen. Der Empfang der Mahnung muss vom Schuldner bestätigt werden.

Mahnfristen

Grundsätzlich gilt:

  • Bei einer Rechnung ohne Zahlungsziel ist die Zahlung sofort fällig.
  • Der Verbraucher erhält aber 30 Tage Zeit, die Fälligkeit zu begleichen.
  • Danach darf gemahnt werden.
  • Bei Privatpersonen sollten Sie das Vorgehen unbedingt auf der Rechnung vermerken!
  • Bei Unternehmen müssen Sie nichts ausweisen.
  • Ansonsten können Sie nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfristen mahnen.

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Mahngebühren

Mahnung Muster

Mahnbescheid

Online Mahnantrag

abilita kann für Sie das komplette Forderungsmanagement übernehmen. Wir versenden rechtssichere Mahnungen und respektieren Ihre Geschäftsbeziehungen.

Zahlungsverzug Rechte und Pflichten

Nachdem ein Kunde in einen Zahlungsverzug gerät, werden im BGB die Rechte bei Zahlungsverzug für die Vertragspartner geregelt. Zusätzlich kann der Schuldner aufgrund des Verzugs bei einer Auskunftei (z. B. bei der Schufa) vermerkt werden. Dies senkt die Kreditwürdigkeit, was die finanzielle Flexibilität des Zahlungspflichtigen negativ beeinflussen kann.

Schuldner Definition

Was bedeutet eigentlich der Begriff Schuldner?

Der Begriff Schuldner wird häufig im Inkasso-, Rechts-, Finanz- und Bankwesen verwendet und bezeichnet die Position einer Person in Bezug auf eine Forderung.

Der Schuldner ist in der Tat die juristische oder natürliche Person, die eine Verpflichtung gegenüber einer anderen natürlichen oder juristischen Person hat. Also die Person, die dem Gläubiger die Zahlung von Forderungen schuldet.

In den meisten Fällen ist der Schuldner ein Kunde des Gläubigers. Indem er/sie eine Ware oder Dienstleistung von ihm/ihr kauft, verpflichtet er/sie sich, den mit dem Gläubiger vereinbarten Betrag zu zahlen, der dem Wert der Transaktion entspricht.

Schuldner zahlt nicht – Was passiert?

Für den Schuldner besteht die Pflicht, einen Rechnungsbetrag zu begleichen. Zahlt der Schuldner nicht, können zum ursprünglichen Rechnungsbetrag weitere Kosten hinzukommen. Neben der eigentlichen Schuldsumme müssen auch die Verzugszinsen sowie weitere Gebühren bezahlt und, falls vorhanden, Schadensersatz geleistet werden.

Zahlungsverzug Rechte des Verkäufers

Der Verkäufer (Gläubiger) hat einen Anspruch darauf, die komplette Rechnungssumme zu verlangen. Das BGB gibt ebenfalls vor, dass auch Verzugszinsen gefordert werden können. Zudem kann der Verkäufer auf Schadensersatz bestehen, sollte ein Schaden vorliegen, weil die Zahlung nicht fristgerecht erbracht wurde.

Somit kann der Gläubiger alle entstandenen Gebühren und Kosten vom Schuldner zurückverlangen, die wegen des Zahlungsverzugs entstanden ist. Dazu gehören unter anderem auch gerichtliche Kosten z.B. für einen Mahnbescheid.

Zahlungsverzug – Welche Kosten entstehen?

Grundsätzlich fallen für den Gläubiger keine zusätzlichen Kosten an, da er diese vom Schuldner verlangen kann. Der Schuldner allerdings muss zu der Schuldsumme noch weitere Kosten wie Verzugszinsen, Mahngebühren und Schadensersatz übernehmen.

Auch Bankrücklastkosten, Rechtsverfolgungskosten oder bei Kreditkartenzahlung die Adressermittlungskosten können auf den Schuldner übertragen werden.

Verzugszinsen ab wann?

Offene Geldforderungen können mit Verzugszinsen belegt werden. Diese sollen dem Schuldner eine Warnung sein und dem Gläubiger eine Entschädigung für den Ausfall ermöglichen.

Verzugszinsen werden ab dem ersten Tag der Fälligkeit bis zum Tag der Zahlung erhoben. Alle Tage des Zahlungsverzugs können voll verzinst werden.

Was sind Verzugszinsen?

Die Verzugszinsen dienen nochmals dazu, den Schuldner dazu aufzufordern, die Rechnung so schnell wie möglich zu begleichen. Wie hoch diese ausfallen, wird dabei im § 288 BGB geregelt.

  • für Verbraucher wird ein Zinssatz von +5 % über dem Basiszinssatz festgesetzt.
  • für Unternehmen werden +9 % über dem Basiszinssatz verwendet.

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt aktuell bei -0,88 % und wird jeweils am 01.01. und 01.07. von der Bundesbank festgelegt. Somit liegt der Zinssatz der Verzugszinsen für einen Verbraucher momentan bei +4,12 %.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag über die Verzugszinsenberechnung. Hier erklären wir Ihnen genau, wie Sie die Verzugszinsen ermitteln können.

Mahnung wegen Zahlungsverzug – diese Mahngebühren kommen auf Schuldner zu

Im Gegensatz zu den Verzugszinsen gibt es bei den Mahngebühren keine gesetzliche Regelung darüber, wie hoch diese ausfallen. Grundsätzlich sind Mahngebühren zwischen 2 und 10 € akzeptabel.

Die Mahngebühren dürfen auch nur dann erhoben werden, wenn sich der Schuldner tatsächlich im Zahlungsverzug befindet. Die Mahngebühren werden meist so angesetzt, sodass jegliche Material- und Portokosten, die für den Gläubiger angefallen sind, gedeckt werden.

280 BGB Schadensersatz

§ 280 BGB sagt aus, dass der Gläubiger ein Schadensersatzanspruch stellen kann, wenn durch das Nichtzahlen des Schuldners ein Schaden entstanden ist. So kann der Gläubiger fordern, dass etwa die entstandenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden.

Fristlose Kündigung Mietvertrag bei Zahlungsverzug

Der § 556b Absatz 1 BGB sieht vor, dass bei monatlicher Mietzahlung die Zahlung bis zum 3. Werktag des Folgemonats angewiesen werden muss. Bleibt die Zahlung auch nach dem zweiten Monat aus oder kommt der Mieter nach mehrmaligem Mahnen dem Ausgleich nicht nach, dann kann das für den Mieter schnell ungemütlich werden.

Denn nach § 543 Absatz 2 Nummer 3 BGB kann die fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug die Folge sein. Die Kündigung wegen Zahlungsverzug kann ohne Abmahnung erfolgen, wenn der Mieter:

  • auch nach dem zweiten aufeinanderfolgenden Monat die Zahlung nicht leistet
  • oder einen höheren Beitrag als zwei Monatsmieten länger als zwei Monate schuldig bleibt.

Spricht der Vermieter vorher eine Abmahnung gegenüber dem Mieter wegen Zahlungsverzug aus, dann kann dieser die fristlose Kündigung erteilen, wenn:

  • der Mieter weiterhin eine schlechte Zahlungsmoral und den Zahlungsverzug Miete beibehält
  • oder er/sie das Verhalten auch nach der Abmahnung nicht sichtlich bessert.

Wie hilft mir abilita bei einem Zahlungsverzug?

Zahlungsverzug ist eine Normalität in der Geschäftswelt, die oft zu Spannungen in der Beziehung zwischen Lieferant und Kunde führt. Diese Spannungen können schwerwiegende Folgen für die Geschäftsbeziehung haben.

Glücklicherweise können wir mit unserem ganzheitlichen Forderungsmanagement diese Zahlungsausfälle begrenzen. Wenn Sie Fragen über den Zahlungsverzug, Verzugszinsen und vielem mehr haben, ist abilita der richtige Ansprechpartner für Sie.

Damit Sie sich keine Sorgen um den Zahlungsverzug von Kunden machen müssen, bietet abilita verschiedene Leistungen an, wie das Versenden von Zahlungserinnerungen oder Mahnungen. Somit erhalten Sie Ihre Zahlungen sicher und schnell. Unsere Experten schätzen eine langfristige Zusammenarbeit und ein ganzheitliches Forderungsmanagement.

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Die Experten für Zahlungsabwicklung und offene Forderungen stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. abilita nimmt Rücksicht auf Kundenbeziehungen und löst Situationen in beiderseitigem Interesse. Lagern Sie Ihr Forderungsmanagement aus und gewinnen Sie kostbare Zeit.

Zahlungsverzug muss kein Grund für Frust sein – Unser Fazit

Wenn Ihr Kunde zu spät zahlt, sollten Sie ihn zwei- oder dreimal kontaktieren, einmal per Einschreiben, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Leiten Sie nicht sofort ein Verfahren ein, wenn ein Kunde mehrere Tage im Verzug ist.

Das Ziel sollte sein, dass der Kunde seine Außenstände bezahlt und Ihre Geschäftsbeziehung weiterhin stabil bleibt. Erst wenn der Schuldner die Zahlung mutwillig verweigert oder unnötig aufschiebt, dann kann ein Inkassoverfahren die Lösung sein.

Um verspätete Zahlungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen, müssen Manager und Unternehmer strenge interne Prozesse für eine gesunde Zahlungskultur einführen:

  • Informieren Sie sich vorab mit einer Bonitätsprüfung über Ihre Kunden.
  • Definieren Sie die Rechnungs- und Zahlungsbedingungen genau und klar.
  • Dafür sollten Sie nützliche Handelsklauseln genau kennen.
  • Verfassen Sie Vertrags-, Buchhaltungs- und Handelsdokumente korrekt.
  • Erstellen Sie die AGB mit klaren Angaben zu Zahlungsfristen und Verzugszinsen.
  • Überwachen Sie die Zahlungen streng, organisiert und gründlich.
  • Verlangen Sie eine Abschlagszahlung, um größere Projekte zu finanzieren.

Wenn Sie eine Anzahlung verlangen, binden Sie Ihren Kunden an sich. Denn es ist unwahrscheinlich, dass er zu einem Ihrer Konkurrenten wechselt, wenn er bereits bei Ihnen bezahlt hat.

Obwohl diese Maßnahmen Zeit und viele Anpassungen erfordern können, sind sie dennoch sehr effektiv und können Sie vor bösen Überraschungen und angespannten Kundenbeziehungen bewahren.

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FAQ – Die häufigsten Fragen zum Zahlungsverzug

Was ist ein Zahlungsverzug?

Wenn ein Schuldner eine fällige Rechnung nicht rechtzeitig zahlen kann oder will, gerät er in einen Zahlungsverzug. Dafür ist meist eine Mahnung notwendig, jedoch gibt es auch einige Ausnahmen, bei denen ein Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug gerät. Etwa wenn auf der Rechnung ein Zahlungsziel definiert und dieses nicht eingehalten wurde.

Welche Voraussetzung für den Zahlungsverzug?

Es muss ein bereits fälliger Anspruch bestehen. In der Regel tritt ein Zahlungsverzug dann ein, wenn die erste Mahnung beim Schuldner eingeht. Es muss ein Verschulden des Schuldners vorliegen und es muss sich um eine Schuld handeln, welche auch erbracht werden kann.

Ab wann Zahlungsverzug?

Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn das vereinbarte Zahlungsziel überschritten und / oder eine Mahnung versendet wird. Eine Rechnung ohne Zahlungsziel wird sofort nach Erhalt fällig. Die gesetzliche Zahlungsfrist verlängert sich aber auf 30 Tage. Danach beginnt der Zahlungsverzug.

Ab wann Zahlungsverzug, wenn kein Zahlungsziel?

Erhält oder versendet man Rechnungen ohne Zahlungsziel, dann wird diese sofort fällig. Bei Privatpersonen muss das Vorgehen auf der Rechnung angegeben werden. Bei Unternehmen ist das nicht notwendig. Der Verbraucher darf aber von der 30-Tage-Regelung Gebrauch machen. Sollte spätestens nach 30 Tagen keine Zahlung eingegangen sein, dann beginnt der Zahlungsverzug.

Zahlungsverzug, was tun?

Bei einem Zahlungsverzug kann eine Zahlungserinnerung die höfliche Lösung sein. Erfolgt nach spätestens der dritten Mahnung keine Reaktion, können weitere gerichtliche Maßnahmen verfolgt werden.

Welche Rechte hat der Verkäufer bei Zahlungsverzug?

Bei einem Zahlungsverzug kann der Verkäufer in einer schriftlichen Mahnung an den Schuldner zur Zahlung auffordern. Bleibt die Zahlung aus, kann ein Inkassoverfahren eingeleitet werden. Zudem kann der Verkäufer (Gläubiger) neben der Schadenssumme noch Schadensersatz, Verzugszinsen und Mahnkosten verlangen.

Wie viel Verzugszinsen darf man berechnen?

Sobald der Verbraucher oder ein anderes Unternehmen gemahnt wird und der Zahlungsverzug eintritt, fallen Verzugszinsen an. Jeder Tag des Zahlungsverzugs ist voll zinsfähig. Für Verbraucher gilt der Zinssatz in Höhe von 4,12 % und Unternehmen müssen 8,12 % auf die Schuldsumme zahlen.

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