GLÄUBIGER

Ein Gläubiger ist im Schuldverhältnis derjenige, der vom Schuldner eine Leistung fordert bzw. dem etwas geschuldet wird. Ein Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung, die einen Gläubiger dazu berechtigt, von seinem Schuldner die Erfüllung einer Forderung zu verlangen (§ 241 Absatz 1 BGB). Der Gläubiger – auch Kreditor genannt – steht damit dem Schuldner – auch Debitor genannt – gegenüber. Durch die Durchsetzung macht der Gläubiger seinen Anspruch geltend.


Normalerweise handelt es sich dabei um Geldforderungen. Es ist aber auch möglich, dass die Erbringung der Leistung in Form einer Dienstleistung erfolgen soll.