Schuldnerkontakt

Herzlichen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Im nachfolgenden Kontaktformular können Sie weitere Angaben zu der von uns geltend gemachten Forderung machen, eine Ratenzahlung vereinbaren oder einen kostenlosen Rückruf veranlassen. Sie können uns aber auch mitteilen, wieso Sie die Forderung momentan nicht bezahlen können oder ob Einwände gegen diese Forderung vorliegen.

Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir bitte Ihre persönlichen Daten sowie das Aktenzeichen, das Sie in unserem Schreiben über der Anrede finden. 

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Häufige Fragen von Schuldnern

Das Aktenzeichen finden Sie auf unseren Schreiben über der Anrede im Format INK-XXXXXX-XX aufgeführt.

Für die eindeutige Zuordnung Ihres Anliegens ist das Aktenzeichen zwingend erforderlich. Enthält Ihre Anfrage unvollständige oder fehlerhafte Angaben, dürfen wir diese als Inkassounternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen weder bearbeiten noch beantworten.

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, benötigen wir von Ihnen bitte neben dem Aktenzeichen, die im Kontaktformular als Pflichtfelder gekennzeichneten persönlichen Daten, um Sie eindeutig identifizieren zu können.

Alle Angaben, die Sie uns mitteilen, unterliegen dem Schutz personenbezogener Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Unser im Inkassoschreiben genannter Auftraggeber (= Gläubiger), hat uns beauftragt, die Forderung, die er gegenüber Ihnen hat, für ihn geltend zu machen. 

Dafür hat er uns Ihre personenbezogenen Daten sowie alle Informationen zur Forderung übermittelt.

Wir versuchen Sie zunächst durch ein Anschreiben gütlich zur Zahlung der Forderung zu bewegen. 

Bitte überweisen Sie den offenen Mahnbetrag auf unser nachfolgendes Konto.

Damit wir Ihre Zahlung auch eindeutig zuordnen können, geben Sie bitte bei jeder Überweisung als Verwendungszweck unser Aktenzeichen an. Sie finden das Aktenzeichen auf unserem Schreiben.

Kontoinhaber: abilita GmbH
Kreditinstitut: Commerzbank AG
IBAN: DE52 7504 0062 0730 2557 30
BIC: COBADEFFXXX

Diese Möglichkeit besteht für Sie nicht. Nach Einschaltung unseres Inkassounternehmens sind sämtliche, schuldbefreiende Zahlungen an uns zu leisten. Nur so können Sie auch Fristen wahren und Überschneidungen oder weitere Schritte vermeiden. Wir rechnen die Forderung mit unserem Auftraggeber (= Gläubiger) entsprechend ab. 

Wenn Sie eine gesetzte Frist zur Zahlung oder einen mit uns vereinbarten Zahlungstermin nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung, um weitere kostenauslösende Maßnahmen zu verhindern. Gerne können Sie dazu unser vorbereitetes Kontaktformular nutzen.

Die übergebene Forderung wird von uns eingehend überprüft. Wir müssen uns jedoch bei der Auftragsannahme auf die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers (= Gläubigers) verlassen. 

Sollten Sie dennoch berechtigte Einwände gegen die Forderung haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, um diese zu klären.

Bitte teilen Sie uns unverzüglich jede Änderung Ihrer persönlichen Daten mit. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass z. B. teure Adressermittlungsverfahren von uns eingeleitet werden müssen. Die hierfür entfallenden Kosten sind von Ihnen zu tragen. Ersparen Sie sich diese zusätzlichen Kosten.

Gerne können Sie dazu unser Kontaktformular nutzen. Denken Sie bitte unbedingt daran, das Aktenzeichen anzugeben, damit wir Ihre aktualisierten Daten auch richtig zuordnen können.

Sofern wir keine Reaktion auf unser Inkassoschreiben von Ihnen erhalten, sind wir von unserem Auftraggeber (= Gläubiger) dazu beauftragt, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und nach Vorliegen eines rechtskräftigen Titels die Zwangsvollstreckung durchzuführen.

Sollten Sie Einwände gegen die Forderung vorgetragen haben, aber unser Auftraggeber auch nach Vorlage Ihrer Einwände von der Rechtmäßigkeit dieser Forderung ausgeht, obliegt es ausschließlich einem ordentlichen Gericht, die Rechtmäßigkeit der Forderung festzustellen.

Wir übergeben die Angelegenheiten in diesen Fällen entweder den Anwälten des Auftraggebers oder aber unseren Kooperationsanwälten zur klageweisen Durchsetzung der Ansprüche.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass sich ein Dritter für die Anmeldung oder Bestellung bei unserem Auftraggeber (= Gläubiger) Ihrer Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) bedient hat, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten und uns anschließend das diesbezügliche Aktenzeichen mitteilen.

Die Pfändung des Lohns bzw. Gehalts ist prinzipiell möglich, wenn die Forderung bereits gerichtlich tituliert worden ist. Es gelten dabei die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen. Unpfändbar bleibt dabei der Lohn- bzw. Gehaltsanteil, der für eine bescheidene Lebensführung erforderlich ist.

Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an die SCHUFA Holding AG und andere Auskunfteien (CRIF GmbH und infoscore Consumer Data GmbH) durch die abilita erfolgt nur dann, wenn die Voraussetzungen des Art. 6 I lit. f) DSGVO erfüllt sind.

Wenn gegen die Forderung berechtigte Einwände vorliegen, werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Regelungen mit den Auskunfteien keine Übermittlungen durch uns vorgenommen.

Die abilita GmbH ist als ein nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes registriertes Inkassounternehmen auf Basis des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDB) tätig. Dieses ist seit 01.07.2008 gültig und hat das bis dahin gültige Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst.

Gemäß § 4 Absatz 5 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) sind die Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG) zustehenden erstattungsfähig. 

Gemäß §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB hat der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies gilt also auch für die dem Gläubiger entstandenen Kosten unserer Inanspruchnahme als Inkassounternehmen zur Beitreibung der Forderung (Kostenerstattungsanspruch des Gläubigers)

Als ein gemäß 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) registrierter Inkassodienstleister, seit Gründung Mitglied im BDIU Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. und Vertragspartner der SCHUFA Holding AG, legen wir größten Wert auf eine seriöse Bearbeitung der uns übertragenen Inkassofälle und fühlen uns rechtsstaatlicher Verfahrensweisen verpflichtet.

Wir sind ein seriöses Unternehmen und werden nicht für sogenannte Abzockfallen tätig. Generell überprüfen wir vor Auftragsannahme eingehend das Geschäftsmodell jedes einzelnen Auftraggebers (= Gläubigers) und wollen ausschließlich seriöse Unternehmen in der Beitreibung ihrer vertraglich zustehenden Forderungen unterstützen.

Sollte uns trotzdem der unberechtigte und haltlose Vorwurf dubioser Tätigkeiten vorgehalten werden, werden wir umgehend die Angelegenheit an unsere anwaltlichen Vertreter zur Einleitung entsprechender Schritte übergeben. 

Über die SCHUFA Holding AG

Die grundsätzlichen Aufgaben und Prinzipien der SCHUFA Holding AG haben sich seit der Gründung 1927 nicht verändert. Im Mittelpunkt allen Handelns stehen nach wie vor der Schutz der Kreditgeber vor Kreditausfällen sowie der Schutz der Kreditnehmer vor Überschuldung. Wettbewerbsneutralität, das Prinzip der Gegenseitigkeit und die Vertraulichkeit (Datenschutz und Bankgeheimnis) werden und wurden von der SCHUFA Holding AG stets strikt gewahrt.
Heute erteilt die SCHUFA tagtäglich ca. 350.000 Auskünfte an Vertragspartner und Privatkunden. Der Datenbestand der SCHUFA umfasst 813 Millionen Informationen zu 67,2 Millionen Privatpersonen und 5,3 Millionen Unternehmen. An die SCHUFA sind rund 9.000 Unternehmen aus Kreditwirtschaft, Handel und Dienstleistungen als Vertragspartner angeschlossen.

Im Rahmen des Gegenseitigkeitsprinzips ist abilita als Vertragspartner der SCHUFA gleichermaßen Datenlieferant und -empfänger. abilita hat ein ebenso großes Interesse an der Qualität der Daten wie die SCHUFA selbst, denn sie sind die Grundlage für einen sicheren gegenseitigen Schutz vor Zahlungsausfällen. Als langjähriger SCHUFA Vertragspartner nimmt abilita die Verantwortung zur korrekten Meldung von Informationen daher schon aus eigenem Interesse in höchstem Maße wahr.

Bei der SCHUFA werden sowohl positive als auch negative Zahlungsinformationen gespeichert. Zu 90,7 Prozent der natürlichen Personen im Datenbestand speichert die SCHUFA ausschließlich „positive“ Informationen, also Informationen, die anzeigen, ob jemand wirtschaftlich aktiv ist und dabei zuverlässig und umsichtig handelt.

Positive Zahlungsinformationen sind zum Beispiel, ob jemand:

  • Inhaber einer Kreditkarte ist und damit das Vertrauen eines Kartenanbieters genießt,
  • Kredite oder Finanzierungen in Anspruch genommen und vertragsgemäß zurückgezahlt hat,
  • oder im Internet auf Rechnung bestellt und diese termingerecht bezahlt.

Durch eine Bank gekündigte Kredite, Zahlungsausfälle oder Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen hingegen sind dagegen negative Zahlungserfahrungen und Hinweise für ein nicht vertragsgemäßes Verhalten.

Folgende personenbezogene Daten zu natürlichen Personen speichert die SCHUFA:

  • Namen
  • Geburtsdatum und ggf. Geburtsort
  • Anschrift
  • Eventuelle sonstige, auch frühere Anschriften
  • Persönlicher SCHUFA-Basisscore

Entgegen weit verbreiteter Annahmen liegen der SCHUFA Holding AG keine Informationen zu Beruf, Vermögen, Einkommen, Nationalität oder Familienstand vor.

Zudem ist die SCHUFA, die einzige Auskunftei, die aufgrund ihres sehr umfangreichen Datenbestandes generell auf die Nutzung von Adressdaten für die Bewertung von Bonitäten verzichtet.

  • Bankkonten
  • Ratenzahlungsgeschäfte
  • Kreditkarten
  • Kredite und Bürgschaften
  • Leasingverträge
  • Versandhandelskonten
  • Mobilfunkkonten (keine Prepaid-Verträge)
  • Zahlungsausfälle bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen

Die meisten SCHUFA Informationen stammen von den rund 9.000 Vertragspartnern, wie z. B. Kreditinstituten, Leasingunternehmen, Telekommunikationsanbietern, Versand- und Handelshäusern sowie Energieversorgern. Darüber hinaus bezieht die SCHUFA Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen, wie z. B. denen der Amtsgerichte.

Die Vertragspartner der SCHUFA und anderer Auskunfteien können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Informationen zum Zahlungsverhalten ihrer Kunden anfragen. Das SCHUFA-Prinzip basiert dabei auf Gegenseitigkeit: Die Vertragspartner geben Informationen an die SCHUFA weiter und fragen im Gegenzug Informationen oder auch Einschätzungen zum wirtschaftlichen Risiko eines Geschäfts bei der SCHUFA an. Im Gegenzug informieren sie die SCHUFA über abgeschlossene Verträge und auch über eventuelle Zahlungsausfälle.

Um SCHUFA-Vertragspartner zu werden, müssen Unternehmen zahlreiche Anforderungen – unter anderem auch die des strengen deutschen Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) – erfüllen und werden daher vor einer Aufnahme und Anbindung an die SCHUFA intensiv von dieser geprüft.

Informationen über Personen dürfen zwischen der SCHUFA und Ihren Vertragspartnern nur weitergegeben werden, falls ein „berechtigtes Interesse“ im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorliegt.

  • Unter anderem muss es sich um Geschäfte von nennenswertem Umfang handeln, an die ein wirtschaftliches Risiko geknüpft ist.
  • Informationen dürfen nur dann angefragt oder weitergegeben werden, wenn eine Person mit einem Unternehmen einen Vertrag abschließen möchte oder bereits ein Vertragsverhältnis besteht.
  • Im Kreditbereich muss zudem die Genehmigung zur Weitergabe vorliegen – z.B. die vom Antragsteller akzeptierte SCHUFA-Klausel.

Kontinuierlich überprüft die SCHUFA im Rahmen von Stichprobenkontrollen, ob sich die Vertragspartner an die vertraglichen Bestimmungen halten.

Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an die SCHUFA Holding AG und andere Auskunfteien (CRIF GmbH und infoscore Consumer Data GmbH) durch die abilita erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO.