Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
Was ist es, wie sieht aus?
Was ist SEPA?
Was ist SEPA-Lastschrift?
Wie sieht eine Gläubiger-Identifikationsnummer aus?
Wie Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer erhalten können
Durch die Deutsche Bundesbank
Durch Ihre Bank
Wo finden Sie Ihre G-ID?
FAQ
Gläubiger-Identifikationsnummer, wo finde ich diese?
Mittlerweile bieten sehr viele Händler Ihren Kunden an, Ihre Einkäufe per SEPA-Lastschrift oder SEPA-Überweisung zu bezahlen. Dies ist eine sehr einfache Bezahlmöglichkeit, die sogar grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge innerhalb Europas ermöglicht. Ein SEPA-Lastschriftverfahren ist für Händler besonders vorteilhaft, da Ihre offenen Rechnungen hierbei pünktlich beglichen werden. Damit ein Händler das SEPA-Lastschriftverfahren jedoch anbieten und verwenden kann, muss er bei jeder Lastschrift seine Gläubiger-Identifikationsnummer angeben, um die Schuldsumme einziehen zu können. Was genau ist die Gläubiger-Identifikationsnummer? Und wie funktioniert das SEPA-Lastschriftverfahren? Wie eine Gläubiger-Identifikationsnummer genau aussieht und wo Sie diese Nummer beantragen können, erfahren Sie hier bei abilita.
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Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
Die Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer kann jegliche Prozesse und Vorgänge rund um die Bezahlung per SEPA-Lastschrift vereinfachen und die Verwaltung optimieren. Zudem können Kunden, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren bezahlen, besser geschützt werden.
Was ist es, wofür wird es benötigt?
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine Kennziffer für Unternehmen und Organisationen, welche das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen. Wenn hier beispielsweise ein Unternehmen die SEPA-Lastschrift von einem zahlungspflichtigen Kunden einziehen möchte, wird die Gläubiger-Identifikationsnummer verlangt. Diese Nummer muss bei jeder Lastschrift angegeben werden. Dies kann der Bank dabei helfen, die Richtigkeit einer SEPA-Lastschrift zu überprüfen. Zudem erleichtert die Gläubiger-Identifikationsnummer das Einreichen möglicher Beschwerden von Kunden. Sollte eine Rückerstattung benötigt werden, kann diese mithilfe der Gläubiger-Identifikationsnummer beantragt werden. Zuletzt ermöglicht die Gläubiger-Identifikationsnummer der Bank zu überprüfen, ob ein Mandat vorliegt, wenn mit der SEPA-Lastschrift eine Zahlung beantragt wurde.
Was ist SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“ (auf Deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Hierbei handelt es sich um eine Initiative der Europäischen Union (EU) mit dem Ziel, den Zahlungsverkehr innerhalb Europa miteinander abzustimmen und zu harmonisieren. So sollen grenzüberschreitende Überweisungen oder Lastschriften in Europa genauso problemlos verlaufen wie der gewöhnliche Zahlungsverkehr im Inland.
SEPA bietet drei verschiedene Verfahren an. Dazu gehören die Überweisung, das (Basis-)Lastschriftverfahren und das Firmen-Lastschriftverfahren. Mitglieder der SEPA sind 28 EU-Staaten, vier EFTA-Länder, Monaco und San Marino. Die Vorteile der SEPA sind im Übrigen sehr vielseitig. So bekommt der Zahlungsempfänger sein Geld in den meisten Fällen bereits am folgenden Tag nach der Überweisung. Zudem fallen für mögliche grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen keine zusätzlichen Kosten an. Weiterhin ist mit der SEPA-Lastschrift zudem der Schutz der Kunden erhöht worden.
Was ist SEPA-Lastschrift?
Das Lastschriftverfahren ist eine beliebte Zahlungsmöglichkeit. Hierbei muss der Zahlungspflichtige seine Kontodaten angeben. Damit gibt er dem Händler die Erlaubnis, die Schuldsumme von dem angegebenen Konto abzubuchen. Diese Bezahlung ist für die Zahlungsempfänger besonders vorteilhaft, da Sie in diesem Fall die offene Rechnung pünktlich beglichen bekommen.
Das SEPA-Lastschriftverfahren gilt europaweit. Auch hier ist das Ziel, die Zahlung via Lastschrift innerhalb Europas zu harmonisieren und zu vereinfachen. Somit können die Zahlungsempfänger Geldsummen in Euro von Bankkonten aus den SEPA-Mitgliedstaaten problemlos einziehen. Das SEPA-Lastschriftverfahren funktioniert genauso wie das gewöhnliche Lastschriftverfahren in Deutschland. So darf der Händler die Zahlung in Höhe der Schuldsumme vom angegebenen Konto des Zahlungspflichtigen einziehen, sobald hierfür ein gültiges Mandat vorliegt. Zudem sind am gesamten SEPA-Lastschriftverfahren nur die Banken involviert, das heißt, der komplette Zahlungsvorgang wird also von den Banken übernommen und erledigt.
Die Zahlungen können mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens von jedem SEPA-Mitgliedsstaat eingezogen werden. Damit dies jedoch möglich ist, wird von dem Zahlungspflichtigen die IBAN und BIC benötigt. Viele Händler verlangen jedoch nur Angaben zur IBAN, da die BIC daraus abgeleitet werden kann. Der Kunde hat bei einem SEPA-Lastschriftverfahren eine 8-Wochen-Frist, um der Zahlung zu widersprechen und sich die Summe zurückerstatten zu lassen. Diese Frist wird jedoch auf 13 Monate verlängert, wenn es sich um eine SEPA-Lastschrift handelt, welche unberechtigt erfolgt ist.
Wie sieht eine Gläubiger-Identifikationsnummer aus?
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine bis zu 35-stellige Kennzeichnung. In Deutschland ist die Gläubiger-Identifikationsnummer jedoch nur 18-stellig. Die Nummer setzt sich zunächst aus einer zweistelligen Länderkennung zusammen. Anschließend folgen zwei Prüfziffern und eine dreistellige Geschäftsbezeichnung, welche vom Gläubiger frei gewählt werden kann. Zuletzt folgt eine aufsteigende Nummerierung, welche als nationales Identifikationsmerkmal dient. In Deutschland ist dieses Merkmal 11-stellig. Somit könnte eine Gläubiger-Identifikationsnummer beispielsweise so aussehen:
DE98ZZZ09999999999
Dies ist eine Test-Gläubiger-ID mit der korrekten deutschen Prüfnummer, die die Deutsche Bundesbank für Testzwecke bereitgestellt hat. Wie in diesem Beispiel werden bei jeder Gläubiger-Identifikationsnummer die Ziffern „ZZZ“ für die Geschäftsbezeichnung angegeben, wenn der Antragsteller keinen eigenen Wert festgelegt hat.
Wie Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer erhalten können
Spätestens wenn einer Ihrer Kunden per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlen möchte, benötigen Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer. Sollten Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer noch nicht kennen, müssen Sie die Nummer zunächst mit einem Online-Antrag beantragen. Dies können Sie an folgenden Stellen vornehmen:
Durch die Deutsche Bundesbank
Sollten Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer benötigen, müssen Sie diese bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Dies kann lediglich elektronisch auf der Webseite der Bundesbank erfolgen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen, anschließend erhalten Sie eine Auftragsbestätigung und letztlich Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer. Den Antrag können Sie stellen, wenn Ihr Hauptwohnsitz oder Ihr Hauptgeschäftssitz sich in Deutschland befindet. Die Daten, die dafür benötigt werden, sind Ihr Name, der Name Ihrer Firma sowie Ihre Anschrift. Zudem müssen Sie Angaben zu Ihrer Registernummer und dem Ort des Registergerichts machen. Sollten Sie eine natürliche Person sein, müssen Sie Ihre Ausweisnummer und ausstellende Behörde angeben.
Durch Ihre Bank
Es ist möglich, Ihre bevorzugte Bank zu kontaktieren und mit ihrer Hilfe Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen. Hierfür kann die Bank jedoch verlangen, dass Sie einige Anforderungen erfüllen. So sollten Sie geschäftsfähig sein, finanzielle Rücklagen besitzen und eine hohe Managementkompetenz aufweisen. Dies zeigt der Bank, dass Sie die Regelungen des SEPA-Lastschriftsystems einhalten können und somit das Verfahren problemlos ablaufen kann.
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Wo finden Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer?
Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer können Sie lediglich online beantragen. Nur die Deutsche Bundesbank kann Ihnen Auskunft darüber geben. Dafür finden Sie entsprechende Formulare auf der Webseite der Deutschen Bundesbank. Zudem können Sie sich an Ihre Bank wenden. Diese kann Ihnen dabei helfen, bei der Deutschen Bundesbank Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer zu beantragen. Nach der Antragstellung wird der Antrag von der Bundesbank überprüft. Bei einem erfolgreichen Antrag wird Ihnen Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer zugeschickt.
FAQ
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine Kennzeichnung des Gläubigers innerhalb eines SEPA-Lastschriftverfahrens. Diese Nummer muss bei jeder Lastschrift angegeben werden.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird bei der Deutschen Bundesbank beantragt. Dies kann jedoch nur elektronisch mit einem Antrag auf ihrer Webseite erfolgen.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist maximal 35 Stellen lang. In Deutschland ist sie 18-stellig. Diese besteht aus einer zweistelligen Länderkennung, zwei Prüfziffern, einer dreistelligen Geschäftsbezeichnung und ein 11-stelliges nationales Identifikationsmerkmal.